Im Freizeitbereich und in der Gastronomie haben von nun an nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Es ist eine weitreichende Verschärfung der Corona-Maßnahmen, die das Parlament am Donnerstag mit den Stimmen der Mehrheitsparteien annahm. Die CSV enthielt sich. ADR, Piraten und Déi Lénk stimmten dagegen. Das Gesetz gilt bis Ende Februar.
In Restaurants, Cafés oder Diskotheken und auch bei sonstigen Freizeit-, Sport- und Kulturaktivitäten gilt demnach künftig ein 2G-Covid-Check – drinnen wie draußen. Tests als Möglichkeit zum Einlass fallen demnach weg. Die Veranstalter sind denn auch gehalten, Identitätskontrollen durchzuführen.
Am Arbeitsplatz wird ab dem 15. Januar das 3G-System in allen Bereichen obligatorisch. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss dann einen zertifizierten Test vorlegen. PCR-Tests sind von nun an nur noch 48 Stunden gültig, zertifizierte Schnelltests nur noch 24 Stunden.
Wer keinen gültigen Covid-Check vorweisen kann, muss seinem Arbeitsplatz fernbleiben: Entweder nimmt er oder sie Urlaub oder erhält für die Fehlstunden keinen Lohn. Entlassungen oder disziplinarische Konsequenzen sollen Betroffene aber nicht zu befürchten haben, auch wenn diesbezüglich bereits die Staatsbeamtengewerkschaft CGFP Bedenken anmeldete.
Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, erhält ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt. Jene Arbeitnehmer, die bereits eine Erstimpfung bekommen haben, aber noch auf ihre zweite warten, erhalten hingegen die Möglichkeit, sich gratis testen zu lassen. Dazu wird die Armee spezielle Testzentren einrichten.
Ziel der Maßnahmen ist es weiterhin, ein Maximum an Personen zum Impfen zu bewegen, das Infektionsgeschehen einzudämmen und letztlich die Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Wie Reporter.lu bereits im Vorfeld berichtet hatte, mussten die Kliniken diese Woche bereits zu Phase 3 ihres Stufenplans übergehen.
Mit dem neuen Covid-Gesetz werden nun auch die Apotheken in die Impfkampagne eingebunden. Das Personal in den Apotheken kann demnach, nach einer entsprechenden Weiterbildung, vor Ort Impfungen durchführen.
Derweil entschied die Regierung über weitere Änderungen bei den Booster-Impfungen. Personen, die zweimal das Vakzin von „Biontech/Pfizer“ oder „Moderna“ erhielten beziehungsweise einmal jenes von „AstraZeneca“ und später eine Kreuzimpfung, sollen nun bereits nach fünf statt sechs Monaten eine Auffrischungsimpfung bekommen. Das betrifft rund 72.000 Personen, die ab Montag ihre Einladungen erhalten. Ab dem 3. Januar soll die Zeitspanne sogar auf vier Monate reduziert werden. (GS)