Die Corona-Maßnahmen in Luxemburg sollen ab dem 13. Juni deutlich gelockert werden. Entscheidend bei der Umsetzung soll das sogenannte „Covid-Check“-Zertifikat sein. Wer geimpft, genesen oder getestet ist, soll auch wieder an größeren Veranstaltungen teilnehmen können.

Die Regierung will dem Parlament weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen vorlegen. Dies gaben Premierminister Xavier Bettel (DP) und Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung bekannt. Die aktuellen Maßnahmen laufen am 12. Juni aus.

Die Pandemiebekämpfung sei zwar weiterhin ein „Seiltanz auf Zeit“, sagte Paulette Lenert. Das aktuelle Infektionsgeschehen erlaube dennoch deutliche Lockerungen. Ein Punkt, den auch der Premierminister bekräftigte. So sei die 7-Tage-Inzidenz im Wochenvergleich deutlich gesunken. Lag der Wert am 12. April noch bei 203, liegt er mittlerweile bei 70. Auch in den Krankenhäusern habe die Situation sich entspannt, so der Premierminister. Momentan werden 16 Patienten mit einer Covid-Infektion stationär behandelt, 6 weitere liegen auf der Intensivstation.

Die Regierung will die abendliche Ausgangssperre komplett aufheben. Zudem soll auch die Sperrstunde für die Gastronomie entfallen. Bei den Besuchsbeschränkungen kommt es ebenfalls zu Lockerungen. So dürfen zu Hause wieder zehn Personen empfangen werden. In der Außengastronomie dürfen künftig zehn Personen an einem Tisch bewirtet werden.

„Covid-Check“ als Ersatz für Hygieneregeln

Neu ist die Einführung des sogenannten „Covid-Check“ Systems, das die von der EU-Kommission vorgeschlagene „3G“-Regelung in nationales Recht umsetzen soll. Das Zertifikat soll dabei bei Veranstaltungen und Zusammenkünften als Grundlage für weitere Lockerungen dienen und Maskenpflicht und Abstandsregeln ersetzen. Das System basiert auf einem QR-Code, der mit der Datenbank der Santé verbunden ist.

Ein Zertifikat erhält, wer entweder vor weniger als sechs Monaten an Corona erkrankt war und wieder genesen ist. Oder, wer einen negativen PCR-Test beziehungsweise einen zertifizierten Schnelltest vorweisen kann. Hier gibt es jedoch Unterschiede bei der Gültigkeitsdauer des Zertifikats. Bei einem PCR-Test sind dies 72 Stunden, bei einem zertifizierten Schnelltest nur 48 Stunden. Auch vollständig Geimpfte erhalten ein „Covid-Check“-Zertifikat. Wann dieses ausgestellt wird, hängt allerdings vom Impfstoff ab. Für Impfstoffe, die aus zwei Impfdosen bestehen, gilt das Zertifikat ab der zweiten Impfung. Beim Einmalimpfstoff von Johnson & Johnson wird ein Zertifikat 11 Tage nach der Impfung erstellt.

Das „Covid-Check“-System soll unter anderem auch wieder größere Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmern oder den Besuch von Diskotheken und Clubs ermöglichen. Auch Hochzeitsfeiern und Familienfeste dürften durch den Einsatz der Zertifikate wieder möglich werden, so Xavier Bettel am Mittwoch vor der Presse.

Wird das „Covid-Check“-System nicht genutzt, gelten bei Veranstaltungen weiterhin Maskenpflicht und Abstandsregeln. Bei Events mit mehr als 50 Teilnehmern gilt zudem Sitzpflicht. Alle Events mit mehr als 300 Teilnehmern müssen zudem der Santé gemeldet werden.

Weniger Impfstoff-Dosen als erwartet

Bisher zieht die Regierung eine positive Bilanz der Impfkampagne. „Bei der Auslastung der Krankenhäuser sehen wir, dass die Impfkampagne Wirkung zeigt“, erklärte Xavier Bettel. Am Mittwoch habe man bei den Impfungen zudem zum ersten Mal die Schwelle von 8.000 Impfungen am Tag überschritten, so der Premierminister weiter. Aktuell würden Personen im Alter von 39,5 Jahren die Einladung für einen Impftermin erhalten. Insgesamt sind bisher 357.000 Impfungen durchgeführt worden und 235.500 Personen haben eine Erstimpfung erhalten.

Dennoch gäbe es bei den Impfstofflieferungen weiterhin starke Ungewissheiten, so der Premierminister. „Pfizer hat die Lieferungen für nächste Woche erst gestern gekürzt und Johnson & Johnson hat bekannt gegeben, das Ziel von 55 Millionen gelieferten Impfdosen für Europa nicht einhalten zu können“, berichtete Xavier Bettel.

Zu einer Neuerung kommt es beim Zugang zu Altenheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern. Zutritt haben ab dem 13. Juni nur noch Personen, die einen Corona-Schnelltest durchführen lassen. Gesundheitsministerin Paulette Lenert begründete die Entscheidung mit der Vulnerabilität der Bewohner: „Ältere Personen haben ein schwächeres Immunsystem und deshalb müssen wir sie weiterhin schützen, auch wenn sie schon geimpft sind.“