2023 stoppte der damalige Außenminister die Unterbringung von asylsuchenden Männern. Für diese Maßnahme und die eingesetzte Warteliste fehlte die rechtliche Grundlage, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht. Der Familienminister muss nun eine Entscheidung treffen.
„Wir wissen, dass wir damit das Recht brechen.“ Jean Asselborn äußerte diesen bemerkenswerten Satz, nachdem er Ende Oktober 2023 die Einführung einer Warteliste für männliche Asylsuchende bekannt gab. Damit wurden Männer, die in Luxemburg ankamen, aber bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt hatten – sogenannte „Dublin-Fälle“ – faktisch obdachlos. Als Grund nannte der damalige Außenminister die Überbelegung der Flüchtlingsunterkünfte.
Die rechtliche Lage ist jedoch eindeutig: Der Staat muss jedem, der in Luxemburg um Asyl bittet, eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Der LSAP-Minister rechtfertigte sich damals in einem Interview mit dem „Luxemburger Wort“ mit einer vergleichbaren Entscheidung der belgischen Regierung. Doch der belgische Staatsrat – als höchste richterliche Instanz – hatte die Maßnahme der dortigen Regierung bereits kassiert, als Jean Asselborn seine letzte Amtshandlung durchführte. Er beschloss das fragwürdige Vorgehen demnach in voller Kenntnis der Sachlage.
In der CSV-DP-Regierung trägt jetzt Familienminister Max Hahn (DP) die Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen. Und er führte die rechtlich fragwürdige Praxis von Jean Asselborn weiter. Die Situation wurde dabei zunehmend dramatischer: Im Winter befanden sich etwa 100 Männer auf der Warteliste für einen Platz in einer Flüchtlingsunterkunft. Seit März waren es laut den Zahlen des Familienministeriums bis zu 27 Personen.
Allmählich formt sich eine Rechtsprechung, die Max Hahn erheblich unter Druck setzt. Die vom „Office national de l’accueil“ (ONA) verwalteten Flüchtlingsstrukturen sind derweil weiterhin überlastet. Und bisher ist es dem Familienminister nicht gelungen, zusätzliche Betten bereitzustellen. Dabei besteht die Gefahr, dass ihre Anzahl bereits im kommenden Jahr abnimmt.
Widersprüchliche Urteile
Nach belgischem Vorbild klagten Luxemburger Hilfsorganisationen im November 2023 gegen die Entscheidung von Jean Asselborn – der sich selbst stets als Verfechter einer menschenwürdigen Flüchtlingspolitik bezeichnete. Jetzt, über ein Jahr und sechs Monate später – hat das Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt. Fast zeitgleich entschieden die Richter im Fall eines Mannes aus Niger, dem das ONA eine Unterkunft verweigert hatte. Zu Unrecht, wie das Urteil in erster Instanz vom 18. Juli festhält.
Zwischen beiden Urteilen des Verwaltungsgerichtes gibt es allerdings durchaus Widersprüche. Die Klage der Organisationen „Passerell“, „Médecins du Monde“ und „Ryse“ richtete sich gegen die von Jean Asselborn angekündigten Maßnahmen – ohne direkten Bezug auf Betroffene. Doch die Richter der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichtes sehen keinen generellen Stopp der Unterbringung in den Strukturen des ONA. Die Ankündigung sei eine politische Entscheidung und kein reglementarischer Akt. Die Richter erklärten die Klage für unzulässig und lehnten sie deshalb ab. Das bedeutet für die Praxis der Warteliste vorerst einen Freifahrtschein.
La décision déférée ne repose sur aucune base légale qui […] permettrait de simplement inscrire un DPI sur une liste d’attente.“Urteil des Verwaltungsgerichtes
„Wir sind vom Urteil enttäuscht“, sagt die Direktorin von „Passerell“, Marion Dubois. Erneut seien die Richter mehr auf die Form als auf die inhaltliche Frage eingegangen: Ist es rechtens, dass Asylbewerbern ihr Anspruch auf eine Unterkunft vom Staat verweigert wird? Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht dauerte mit anderthalb Jahren sehr lange – „wir sind betroffen, dass sich in diesem Zeitraum die Lage der Flüchtlinge nicht bewegt hat“, bedauert Marion Dubois.
Dennoch hielten die Richter fest, dass keine systematische Abweisung seitens des ONA bestehe …
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