Vor dem Hintergrund der anhaltenden Wohnungskrise, die sich zu einer Immobilienkrise zu entwickeln droht, fanden am Mittwoch die „Assises du logement“ statt. 175 Vertreter verschiedener Akteure aus dem Sektor kamen dabei in der Abtei Neumünster zusammen. Darunter auch Unternehmer aus der Privatwirtschaft, die auf eine staatliche Unterstützung angesichts des befürchteten Stillstands beim Wohnungsbau hofften.

Ressortminister Henri Kox (Déi Gréng) kam ihnen dahingehend entgegen, dass er neben staatlichen Hilfen für Betriebe auch eine temporäre Anhebung des sogenannten „Bëllegen Akt“ in Aussicht stellte. Damit soll Erstkäufern der Zugang zum Eigenheim erleichtert werden. Konkret soll der Betrag von 20.000 auf 30.000 Euro erhöht werden, dies für eine Dauer von zwölf Monaten.

Ebenfalls für ein Jahr gelten soll eine Anpassung der „Enregistrement“-Gebühren. Diese sollen kurzfristig nur in Bezug auf das Baugrundstück erhoben werden. Beide Maßnahmen müssen noch vom Ministerrat abgesegnet werden. Eine Absage erteilte Henri Kox hingegen der Forderung, die „TVA Logement“ auf drei Prozent zu senken, sowie dem Wunsch, den „Amortissement accéléré“ von sechs Prozent während sechs Jahren wiederherzustellen.

Etwas entgegen kam die Regierung dem Privatsektor wiederum bei der Forderung, ihn in die subventionierte Schaffung von erschwinglichen Wohnungen einzubinden. Dies soll künftig beim Bau sogenannter „Arbeiterwohnungen“ geschehen. Die genauen Modalitäten sind Gegenstand laufender Diskussionen zwischen Ministerium und Bausektor. Die Idee aber ist, dass Betriebe ihren Mitarbeitern die besagten Wohnungen günstig vermieten, diese Mieten über einen längeren Zeitraum erschwinglich bleiben und die Unternehmen keinen Gewinn daraus ziehen.

Der Minister erinnerte am Mittwoch auch nochmals an die Möglichkeit, dass der Staat den privaten Entwicklungsgesellschaften aktuelle Wohnprojekte abkauft. Reporter.lu hatte rezent über den geplanten Kauf von zwei Großprojekten berichtet. Erwartungsgemäß war aber auch das geplante Mietgesetz ein Thema auf den „Assises“, die übrigens am 11. Mai erneut stattfinden sollen. Der vorliegende, angepasste Entwurf zum Mietgesetz wird seit Monaten sowohl von Mieterseite als auch von Investorenseite kritisiert – und auch innerhalb der Koalition gab es Kritik.

Henri Kox will an dem Entwurf festhalten, stellte am Mittwoch jedoch kleine Anpassungen in Aussicht. So sollen die Mieten künftig alle zwei Jahre um maximal zehn Prozent angehoben werden dürfen. Bisher sah der Entwurf vor, dass ein Anstieg der Miete um mehr als zehn Prozent sich schrittweise über drei Jahre hinziehen muss. Zudem soll künftig bei alten Wohnungen, die grundlegend renoviert werden, die Wertminderung („Décote“) erst ab dem Zeitpunkt gelten, an dem die Arbeiten abgeschlossen sind. Eine Wertsteigerung der Immobilie wäre die Folge. (PS/GS)


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