In ihrer Stellungnahme zum Entwurf des 18. Covid-Gesetzes warnt die Menschenrechtskommission vor dem Ausschluss bereits marginalisierter Bevölkerungsgruppen. Laut Informationen von Reporter.lu soll das Gesetz am kommenden Dienstag verabschiedet werden.

„Die CCDH setzt sich immer für die Menschen ein, denen es schlecht geht“, stellt der Präsident der Menschenrechtskommission (CCDH), Gilbert Pregno, im Gespräch mit Reporter.lu fest. Deshalb sei es nur konsequent, dass der Entwurf, der kostenpflichtige Tests für Ungeimpfte vorsieht, von der Kommission kritisch betrachtet werde.

Dabei geht die CCDH etwas zwiespältig mit der Gesetzesnovelle um. Einerseits wird die Impfung als einziges Mittel beschrieben, das einen Weg aus der Pandemie ermöglicht. Andererseits kritisiert die Kommission den von der Regierung beschrittenen Weg. „Ich störe mich an der Aussage, es sei eine Minderheit, die hier von der Mehrheit verlangt, PCR-Tests bezahlt zu bekommen“, meint Gilbert Pregno und spielt damit auf eine Bemerkung von Premierminister Xavier Bettel (DP) an.

So würden Menschen weiter an den Rand gedrückt, die nicht genug über die Impfung aufgeklärt wurden und sich deswegen nicht trauen würden, diese durchzuführen, so der Präsident der CCDH weiter. Das seien oft die finanziell schwachen Gesellschaftsschichten, die sich ohnehin keine teuren PCR-Tests leisten könnten. Als Konsequenz drohe ihr ein weiterer Rückzug aus der Gesellschaft und so eine tiefere Polarisierung.

„Ich bin der Meinung, dass man die Nicht-Geimpften nicht alle als Spinner abtun kann, die man links liegen lassen oder bestrafen sollte. Das ist mir zu pauschal“, gibt der CCDH-Präsident zu bedenken. Hinzu kommt noch ein weiteres Argument der Kommission, das die Strategie der Regierung infrage stellt: Auch Geimpfte können sich anstecken und das Virus an vulnerable, womöglich ungeimpfte, Personen weitergeben. Hier könnte die finanzielle Hürde ebenfalls dafür sorgen, dass sich der Weg aus der Pandemie verlängert.

„Collège Médical“ zitiert Facebook

Generell verweist die Stellungnahme auf die Gefahr eines Verzichts auf Gesundheitsleistungen, die durch die Gesetzesbestimmungen noch verschärft werden könnte. Dies betreffe disproportional stark jene Menschen, die bereits in prekären Verhältnissen leben. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass der Zugang zu medizinischen Einrichtungen niemals gebührenpflichtig sein sollte – egal, welchen Impfstatus die Personen haben.

Mit ihren Bedenken steht die Menschenrechtskommission bis jetzt ziemlich alleine da. Das „Collège Médical“ zitiert in seiner Stellungnahme zum Thema Impfungen einen Spruch aus den sozialen Medien: „Nochmal langsam: Wer aus Rücksicht auf andere Masken trug und jetzt geimpft ist, muss im Herbst weiter Maske tragen, aus Rücksicht auf die, die keine Rücksicht nahmen und dadurch bewirkten, dass man weiter Rücksicht nehmen muss. Und die fühlen sich in ihrer Freiheit eingeschränkt!“, und befindet sich damit auf einer Linie mit der Regierung.

Auch der Staatsrat formulierte zum Gesetzentwurf zwei „Oppositions formelles“, die inzwischen von der parlamentarischen Kommission übernommen und angepasst wurden. Die Gesetzesprüfer gingen hingegen nicht auf die Gefahren ein, die von der CCDH unterstrichen wurden. Ihre Sorgen waren eher verfassungsrechtlicher und logischer Natur, was etwa die neuen Regeln im Schulunterricht betraf.

Der parlamentarische Gesundheitsausschuss wird seinen Bericht zum neuen Covid-Gesetz voraussichtlich diesen Freitag annehmen. Reporter.lu-Informationen nach soll das Gesetz bereits nächsten Dienstag im Parlament verabschiedet werden.


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