Job und Familie unter einen Hut bringen? Das war in Luxemburg nie so einfach wie heute. Der neue „Congé Parental“ verspricht Eltern mehr Zeit für ihre Kinder, ohne ihre Karriere opfern zu müssen. Doch er hat auch seinen Preis. Und den zahlt nicht nur der Staat. Eine Analyse.
„Was nichts kostet, ist auch nichts wert“, besagt ein bekanntes Sprichwort. Eines, das sich die blau-rot-grüne Regierung offenbar sehr zu Herzen genommen hat. Sie hat massiv in das neue Elternzeit-Gesetz investiert, seit es im Dezember 2016 in Kraft getreten ist. Das Ziel war dabei immer klar definiert: Die Leute sollen Kinder bekommen können, ohne dadurch ihre Karriere zu gefährden. Niemand solle sich zwischen Job oder Familie entscheiden müssen. Und es sollte verhindert werden, dass sich Frauen für die Kinder und gegen den Arbeitsmarkt entscheiden. „Alles ist möglich“, so das Motto.
Mehr als zwei Jahre später scheint der Plan aufgegangen zu sein. Es gibt ein flexibleres Elternurlaubs-System – es wird sogar ein besseres Ersatzgehalt versprochen. Während es für die Erziehungs- und Schulpolitik der DP oft Kritik hagelte, hält die Partei ihre Elternzeit-Reform als glänzende Trophäe hoch. Also ein Sieg auf ganzer Linie? Jein. Denn längst nicht alle können davon profitieren.
Die Verlierer des Elternurlaubs
Das Motto der DP: „Geht es dem Land gut, soll es auch den Leuten gut gehen“. Der neue Elternurlaub geht aber auf Kosten derjenigen, denen es im Land nicht so „gut geht“. Vor der Reform vom Dezember 2016 gab es für jedes Elternteil, eine Pauschale von 1.778 Euro in Vollzeit und 889 Euro in Teilzeit. Und dies unabhängig des Gehalts.
Diese Pauschale wurde abgeschafft und es kam ein Ersatzeinkommen, das je nach Lohn und Arbeitszeit gestaffelt wird. Das hört sich eigentlich gerecht an. Die Mindestsumme, die ausgezahlt wird, liegt bei einer beruflichen Pause in Vollzeit bei 2.071 Euro, der Maximalbetrag bei 3.451 Euro.
Das Problem dabei: Die Summen werden, anders als die Pauschale, auch versteuert und die Sozialabgaben werden fällig. Demnach profitieren vor allem diejenigen vom neuen System, die gut verdienen und in Vollzeit arbeiten. Für sie gelten in der Regel die 3.451 Euro brutto. Für alle anderen gilt die Staffelung. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält für eine volle Auszeit maximal 1.725,92 Euro, bzw. 862,96 für eine Teilzeit-Auszeit. Beide Summen liegen auch ohne Steuern bereits leicht unter der ehemaligen Pauschale.
Absehbare Härtefälle der Reform
Dass vor allem jene Eltern „mehr“ bekommen, die Vollzeit arbeiten, kritisierte jüngst auch eine Leserin …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!