Die nationale Kontrollkommission hat ihren sechsten Bericht zur Euthanasie veröffentlicht. Er beinhaltet neben statistischen Daten zu den Jahren 2019 und 2020 eine Evaluation des Gesetzes von 2009 sowie Empfehlungen der Kommission. Größtes Manko bleibt die Aufklärungsarbeit.

Die Kontrollkommission registrierte in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 39 Sterbehilfen und zwei assistierte Suizide. Das Alter der Patienten reichte von 38 bis 96 Jahren. Sieben Sterbehilfen fanden in einem Pflegeheim statt, 16 in der Wohnung des Patienten, 15 in Krankenhauseinrichtungen und drei an einem privaten Ort. Bei der großen Mehrheit (31 Fälle) handelte es sich um schwerkranke Krebspatienten.

Die Kommission unterstreicht in ihrem Bericht, dass alle Erkrankungen, die in den letzten zwei Jahren Anlass zur Euthanasie gaben, unheilbar und schwerwiegend waren. Somit entsprachen die Fälle der Sterbehilfe den Vorgaben, die durch das Gesetz vom 16. März 2009 festgelegt sind. Keiner der Fälle musste wegen eines Verdachts von Missbrauch an das „Collège Medical“ oder gar an die Justiz weitergegeben werden.

In ihrem Bericht geht die Kontrollkommission auf eine von ihr in Auftrag gegebene Umfrage ein. TNS-ILRES hatte im November 2019 insgesamt 27 Fragen zum Lebensende an etwas mehr als 1.000 Personen gestellt. Aus der Umfrage geht hervor, dass in der Gesellschaft eine breite Akzeptanz für Euthanasie und assistierten Suizid herrscht und diese mit den Jahren immer weiter zugenommen hat. Lag sie im Jahr 2009, dem Jahr der Verabschiedung des Gesetzes, noch bei 79 Prozent, liegt sie mittlerweile bereits bei 85 Prozent.

Unklarheit über verschiedene Möglichkeiten

Aus der Umfrage geht jedoch ebenfalls hervor, dass weiterhin große Unklarheit besteht: Nur vier von zehn Personen war bekannt, dass Euthanasie in Luxemburg per Gesetz erlaubt ist. Und nur 34 Prozent der Befragten fühlen sich ausreichend informiert. Besonders bei den unterschiedlichen Möglichkeiten herrscht bei vielen der Befragten weiterhin Verwirrung …