Wenn es nach dem Europäischen Parlament geht, soll einer der Spitzenkandidaten aus den Europawahlen Präsident der EU-Kommission werden. Dass es dazu kommt, ist angesichts der realen Funktionsweise der EU-Institutionen jedoch noch nicht ausgemacht. 

In der Theorie klingt alles ganz einfach: Die Bürger der EU wählen ein neues Europäisches Parlament. Einer der zuvor von den Parteienfamilien bestimmten Spitzenkandidaten, der eine Mehrheit im Parlament hinter sich versammeln kann, wird Präsident der Europäischen Kommission. Die Mitgliedstaaten schlagen in Abstimmung mit dem Kommissionspräsidenten ihre designierten Kommissare vor, die vom Europäischen Parlament angehört und bestätigt werden müssen. Erst dann kann die neue Kommission ihr Amt antreten.

In der Praxis gibt es beim Konzept der Spitzenkandidaten allerdings noch einige Zwischenstufen. Laut EU-Vertrag gibt es nämlich keinerlei Automatismus, wonach unbedingt einer der Spitzenkandidaten tatsächlich Präsident der EU-Kommission werden muss. Allein der Europäische Rat, also die Staats- und Regierungschefs, kann einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vorschlagen, heißt es im Vertrag von Lissabon. Diese Person kann allerdings nur mit einer Mehrheit im Parlament zum Präsidenten der EU-Exekutive gewählt werden …