Was ist eigentlich Sterbehilfe und was nicht? Beim Thema Euthanasie gibt es viele Unklarheiten und Missverständnisse. Von Arzneimitteln, die das Lebensende beschleunigen, dem Ausschalten von Maschinen und dem Druck auf die Familie.
Es gibt sie, diese medizinisch aussichtslosen Situationen: Sei es bei Menschen, die unheilbar krank, definitiv und völlig von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig sind, bei Menschen im Koma ohne Hoffnung auf Besserung oder bei Neugeborenen mit neurologischen Missbildungen, die unweigerlich zum Tod führen.
Seit dem Gesetz von 2009 darf ein Arzt der Bitte des Patienten nachkommen, sein Leben nach einem Unfall oder einer Erkrankung bei einem dauerhaften und unerträglichen physischen oder psychischen Leiden ohne Aussicht auf Besserung frühzeitig zu beenden. Dies gilt auch für Patienten mit fortgeschrittenen Krebserkrankungen oder degenerativen Krankheiten.
Und dennoch sind Fälle von Euthanasie in Luxemburg eine Seltenheit. Von den rund 25.000 Menschen, die zwischen 2009 und 2016 in Luxemburg starben, entschieden sich lediglich 52 für eine Euthanasie oder einen assistierten Suizid.
Den Tod akzeptieren, aber nicht herbeiführen
Beim Thema Sterbehilfe gibt es viele Unklarheiten, Verschwommenheit und widersprüchliche medizinische Studien. Dies hängt damit zusammen, dass einige Maßnahmen das Lebensende beschleunigen, andere den Tod unausweichlich machen, und weitere, den Tod aktiv herbeiführen. Selbst Fachleute streiten immer wieder über die Auswirkungen einiger Eingriffe.
Auch über die Definition der passiven Sterbehilfe ist man sich längst nicht immer einig: Die Frage, was eine aktive, eine passive oder eine versteckte Euthanasie ist, hängt nicht zuletzt von moralischen, ethischen, deontologischen, religiösen, philosophischen oder gar politischen Überzeugungen ab.
Was ist eigentlich Euthanasie?
Von Euthanasie spricht man, wenn der Tod mit sofortiger Wirkung mittels einer Injektion oder einer Pille herbeigeführt und diese Sterbehilfe vom Arzt selbst vollzogen wird. Beim assistierten Suizid stellt der Arzt dem Patienten Mittel zur Selbsttötung zur Verfügung.
Palliativpflege, Euthanasie oder beides?
Ob es zu einer aktiven Sterbehilfe kommt und diese in der Statistik auch als solche verzeichnet wird, hängt von der Tabuisierung oder der Akzeptanz jener Maßnahmen ab, die den Tod herbeiführen. Befürworter und Gegner streiten unlängst über die Vereinbarkeit von Euthanasie und Medizin, sprich von Euthanasie und Palliativpflege. Darf sich ein Arzt für eine Erleichterung des Sterbens aussprechen, wenn er an die Tugend und Wirkung der Medizin glaubt und für ihre Effizienz im Rahmen der Schmerzlinderung wirbt?
„Für uns ist es keine Entweder-Oder-Frage: Palliativpflege kann sehr viel erreichen, manchmal stoßen Menschen an ihre Grenzen und äußern Sterbewünsche, die ernst genommen werden“, erklärt Christine Dahm, Direktorin von Omega 90. Die Vereinigung setzt sich für Palliativpflege ein und betreut todkranke Menschen in ihrem Haus Omega in Hamm. Des Weiteren ist sie für die Weiterbildung in Palliativpflege von Ärzten, Krankenschwestern und Pflegern zuständig und informiert in diesem Zusammenhang auch über Euthanasie.
Diese Aufklärung ist umso wichtiger, da es häufig zu Verwechselungen zwischen Palliativpflege und Sterbehilfe kommt. So lehnen einige Patienten am Lebensende eine Palliativpflege ab, die ihre Schmerzen lindern könnte, aus Angst, dass diese sich als versteckte Euthanasie entpuppt.
Sterben lassen ist nicht Euthanasie.“
Einige medizinische Studien heben zwar hervor, dass der Sterbeprozess als Nebenwirkung der Palliativpflege je nach Medikament und Dosis beschleunigt werden kann. Dennoch gilt die Palliativpflege weder als Sterbehilfe noch als versteckte Sterbehilfe, weil sie den Tod nicht aktiv herbeiführt. In der sterbebegleitenden Pflege stehen die psychischen, geistigen und körperlichen Bedürfnisse des Patienten im Vordergrund. Dabei soll die Lebensqualität erhalten und gefördert werden.
Palliativpflege steht deshalb im Gegensatz zur Euthanasie, die den Tod des Patienten mit sofortiger Wirkung herbeiführt. Palliativpflege hat eindeutig ein anderes Ziel: die Linderung der Schmerzen und der Angstzustände vor dem Tod.
Das Konzept des Sterbefastens
Die Frage einer adäquaten Begleitung am Lebensende stellt sich spätestens dann, wenn der Patient die Worte „ich will nicht mehr“ ausspricht. Bei Omega 90 weiß man aus Erfahrung, dass es Krankenschwestern und Pflegern regelmäßig schwerfällt, diesen Wunsch des Patienten zu hören und umzusetzen. Doch ist dies umso wichtiger, weil Pfleger oft der erste Ansprechpartner eines todkranken Menschen sind. Bei ihnen äußern Patienten oftmals Gedanken, mit denen sie ihre Familien nicht belasten möchten.
Auch der progressive Abbau der Körperfunktionalitäten wird heute von den Branchenfachkräften nicht immer als Zeichen eines einzuläutenden Endes akzeptiert. Dieser Prozess, in dem der kranke Körper am Lebensende langsam ausklingt und das Loslassen vorbereitet, wird im Fachjargon als „Sterbefasten“ bezeichnet. Die sterbende Person verweigert sich dann kontinuierlich der Nahrungszufuhr.
„Das Sterbefasten zu akzeptieren, kommt dem Wunsch des Patienten nach, ihn in diesem Prozess zu respektieren“, sagt Christine Dahm von Omega 90. Diesen Wunsch des Patienten erkennt das Pflegepersonal aber oft nicht. „Pfleger müssen sterbenden Menschen immer wieder Essen anbieten. Auch, wenn sie das Essen bereits mehrere Tage hintereinander verweigert haben“, erklärt Marie-France Liefgen von Omega 90. „Dabei stellt sich natürlich die Frage, ab wann das Personal den Patienten mit ihren Fragen bedrängt.“
Hinzu kommt: Menschen am Lebensende sind sehr sensibel und leicht beeinflussbar. Deshalb spielt generell auch die Einstellung des Pflegepersonals gegenüber der Sterbehilfe eine große Rolle. Die Vereinigung „Mäi Wëllen, Mäi Wee – association pour le droit de mourir dans la dignité Lëtzebuerg“ hat so beispielsweise einen Anstieg der Nachfrage für Euthanasie festgestellt, sobald offen über das Thema diskutiert wird.
Passiert dies nicht oder gibt es diesbezüglich unzureichende Kenntnisse von Pflegern, Krankenschwestern oder Ärzten, führe dies zu einer geringen Nachfrage von Sterbehilfe, sagt Roland Kolber von „Mäi Wëllen, Mäi Wee“. Zu viele Unklarheiten seitens des Personals würden den Patienten derart verunsichern, dass er sich dann von der Möglichkeit eines verkürzten Lebens abwenden würde.
Carlo Bock, Präsident der nationalen Kommission zur Kontrolle und Evaluation der Sterbehilfe, geht sogar noch weiter. „Wenn das Pflegepersonal auf den kraftlosen Patienten einredet, um ihn gegen eine Euthanasie einzustimmen, dann ist das Missbrauch von Schwäche“, sagt der Mediziner.
Wenn Maschinen ausgeschaltet werden
Das legale Unterlassen von lebenserhaltenden Maßnahmen wird von ungeschultem Personal ebenfalls als Grauzone empfunden. Deshalb sorgt auch das Abstellen der künstlichen Nahrungszufuhr bei Familienangehörigen noch oft für Verwirrung. Die Frage stellt sich häufig bei Menschen, die nach einer langen Krankheit oder im hohen Alter am Ende ihrer Kräfte angelangt sind und nur noch zum Teil bei Bewusstsein sind.
Diese Praxis wird in Luxemburg nicht als Euthanasie eingestuft. Das Abstellen von lebenserhaltenden Maßnahmen bedarf stets der Einwilligung des Patienten oder gegebenenfalls der Familie. Hier ist das Fachwissen des Pflegepersonals für die Familie oft wegweisend. „Konkret wird der Familie dabei oft ein schlechtes Gewissen eingeredet“, bemängelt Marie-France Liefgen. „Die Frage an die Familie lautet dann oft: ‚Wollen Sie Ihre Mutter etwa verhungern lassen?’“ Eine Fragestellung, die der diplomierten Krankenschwester zufolge komplett fehl am Platz ist.
„Sterben lassen ist nicht Euthanasie.“ So lautet die Erklärung mehrerer befragten Fachleute. Die Essenszufuhr abzuschalten, bedeute schlicht, den Tod zuzulassen. Dies könne nicht als aktiver Eingriff in das Leben des Patienten betrachtet werden, da dieser es dem Körper erlaubt, langsam und auf natürliche Weise auszuklingen – wie es ohnehin ohne lebenserhaltende Maßnahmen der Fall gewesen wäre.
Lebensverlängerung um jeden Preis?
Ab wann ist es eigentlich in Ordnung, eine Therapie zu beenden? Wenn diese keine Verbesserung des Gesundheitszustandes mehr bringt? Das Gegenteil wird bekanntlich als „acharnement thérapeutique“ bezeichnet, bei dem der Patient immer weiteren Therapien ausgesetzt wird. Diese Art von Lebensverlängerung um jeden Preis steht häufig in der Kritik, weil sie mit Nebenwirkungen verbunden ist, die für den Patienten physisch oder psychisch unerträglich sind.
Dennoch sei sie angesichts des medizinischen Fortschritts bei mangelnder Aufklärung häufig von der Familie erwünscht, heißt es von befragten Experten. Dies erfolge dann aufgrund von beeinträchtigenden Nebenwirkungen letztlich zum Unwohl des Patienten, so der Vorwurf.
Die Patienten halten sich verständlicherweise am letzten Strohhalm fest, den ihnen der Arzt hinhält“
Für Fachleute, die sich viel mit der Frage des Todes beschäftigen, ist es schwer, die Häufigkeit des „acharnement thérapeutique“, die sogenannte Übertherapie, in Luxemburg einzuschätzen. „Die Patienten halten sich verständlicherweise am letzten Strohhalm fest, den ihnen der Arzt hinhält“, erklärt Marie-France Liefgen. „Wir treffen manchmal auf Patienten, die ihr Lebensende im Haus Omega verbringen möchten, weil wir sie dort nicht länger mit Therapien bedrängen“, betont sie.
Das Beenden einer Behandlung sei oft umstritten, beklagt die Expertin. Sie sieht darin keinen Widerspruch zur Palliativpflege. „Das Ziel der Palliativpflege ist der Erhalt der Lebensqualität. Das Beenden einer Behandlungsmaßnahme kann dem also entsprechen“, sagt Liefgen.
Ob aktive oder passive Sterbehilfe, das Ausschalten von Maschinen oder Lebensmüdigkeit: Der Wunsch, ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr leben zu wollen, ist sehr intim und individuell. In einem Punkt sind sich die Experten jedenfalls fast einig: Sich nicht aktiv mit allen Facetten dieser Fragen zu beschäftigen, komme einem gesellschaftlichen Scheitern gleich.
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