Betrugsfall Hesperingen
Bestätigung des ersten Urteils gefordert
Im Berufungsverfahren um den Betrugsfall in der Gemeinde Hesperingen könnten am Ende dieselben Strafen ergehen wie in erster Instanz. Der Schadenersatz könnte derweil anderes ausfallen. Auch in zweiter Instanz ging es vor Gericht vor allem um die Frage einer möglichen Mitschuld der Gemeinde am Handeln ihrer Beamten.
