Die Laufzeitverlängerung des belgischen Atomkraftwerks Doel verstößt gegen EU-Recht. Das befindet die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs. Folgen die Richter ihrer Empfehlung, könnte Luxemburg den Fall als Hebel gegen die grenznahen Kraftwerke Cattenom und Tihange einsetzen.

Eigentlich war der Atomausstieg Belgiens schon beschlossene Sache. Ein entsprechendes Gesetz von 2003 sollte sicherstellen, dass die belgischen Reaktoren nach 40 Jahren Laufzeit abgeschaltet würden. Die ältesten Reaktoren Belgiens hätten demnach bereits 2015 vom Netz gehen müssen. Doch es kam anders: Doel 1 und 2 in der Nähe von Antwerpen (siehe Foto) sowie das Kernkraftwerk Tihange 1, rund 60 Kilometer vor der Luxemburger Grenze, sind weiterhin am Netz. Deren Laufzeiten wurden gar um zehn Jahre verlängert.

Jetzt könnte allerdings Bewegung in die Sache kommen. Gleich mehrere Laufzeitverlängerungen werden zur Zeit vor belgischen Gerichten verhandelt. Umweltorganisationen, Städte und Gemeinden hatten gegen den weiteren Betrieb der drei Kraftwerke geklagt.

In einer dieser Klagen gegen die Laufzeitverlängerung der Reaktoren Doel 1 und 2 hat sich das belgische Verfassungsgericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Umweltorganisationen fordern die Abschaltung dieser Reaktoren, die seit jeweils 1974 und 1975 in Betrieb sind. Nun hat die Generalanwältin am EuGH, die Deutsche Juliane Kokott, ihre Empfehlung ausgesprochen.

Unterlassene strategische Umweltprüfung

Die Generalanwältin ist der Ansicht, dass die Laufzeitverlängerung der beiden Reaktoren gegen europäisches Recht verstößt, da keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde. Folgt der EuGH ihrer Empfehlung, könnte Doel zu einem wichtigen Präzedenzfall werden – auch für Luxemburg.

Die Empfehlung der Generalanwältin fußt auf der EU-Richtlinie zur strategischen Umweltprüfung (UVP). Der Text schreibt vor, dass bei Projekten mit möglicherweise erheblichen Folgen für die Umwelt, eine umfassende Impaktstudie durchgeführt wird. Für Luxemburg von Interesse: Dies gilt insbesondere für Vorhaben mit eventuellen grenzüberschreitenden Auswirkungen.

Es ist klar, die Entscheidung Belgiens war illegal.“ Arnaud Collignon, Umweltschützer und Kläger

„Es ist klar, die Entscheidung Belgiens war illegal“, freut sich Mitkläger Arnaud Collignon von der „Fédération Inter-Environnementale Wallonie“. Auch wenn die Entscheidung des Gerichts noch ausstehe, setze bereits die Auslegung der europäischen Generalanwältin ein wichtiges Zeichen.

Brüssel argumentierte vor dem EUGH, ohne Doel sei die Stromversorgung des Landes in Gefahr. Es ist ein Argument, welches von Staaten immer wieder angeführt wird, um zu rechtfertigen, dass ihre Problemreaktoren am Netz bleiben. Für Collignon ist besonders erfreulich: Die Generalanwältin weist dieses Argument als unzureichend zurück.

Luxemburg hat bisher sehr wenig Einfluss

Auch für Luxemburg könnte sich ein Urteil in diesem Sinne auszahlen. Das neue Koalitionsabkommen zwischen DP, LSAP und Déi Gréng bezeichnet den Reaktor zusammen mit Tihange und Cattenom als Gefahr für die Sicherheit Luxemburgs. Bei allen drei Reaktoren häufen sich in den letzten Jahren die Probleme. Immer wieder kam es zu Zwischenfällen.

In einer rezenten Studie zu Tihange 1 warnt der Nuklear-Sicherheitsexperte Manfred Mertins: Der alte Reaktor ist äußerst anfällig und entspricht keinesfalls den Sicherheitsanforderungen, die spätestens nach Fukushima zur internationalen Norm wurdenDa zur Zeit an gleich mehreren Meilern Wartungsarbeiten durchgeführt werden, besteht zudem die Gefahr, dass es diesen Winter zu Engpässen in der Stromversorgung kommt.

Besagte Kraftwerke haben bald 40 Jahre auf dem Buckel. Je älter sie werden, je mehr häufen sich die Zwischenfälle. Das französische Kernkraftwerk Cattenom liegt keine 15 Kilometer von der Luxemburgischen Grenze entfernt. Von Luxemburg nach Tihange braucht man eine knappe Autostunde. Die Konsequenzen einer Atomkatastrophe wären für Luxemburg dramatisch.

Der Fall Doel könnte eine Kettenreaktion auslösen.“Roger Spautz, Greenpeace Luxemburg

Luxemburgs Regierung setzt sich zwar auf europäischer Ebene für den Atomausstieg ein, hat aber wenig Einflussmöglichkeiten. Zwar gibt es mit den Nachbarstaaten Belgien und Frankreich Übereinkommen, laut derer die hiesigen Autoritäten über Zwischenfälle informiert werden müssen. Zum Abschalten der Problemreaktoren kann Luxemburg seine Nachbarn aber kaum zwingen.

Rechtlich gesehen sind der Regierung die Hände gebunden, heißt es aus dem Umweltministerium. Dies wurde sogar durch juristische Studien überprüft. Mehr als „e bësse Stëppelen“ und Druck auf die Nachbarn ausüben, könne man nicht – ganz gleich welche Tragweite Zwischenfälle in Doel, Tihange und Cattenom für Luxemburg haben könnten.

Urteil des EuGH mit Signalwirkung

Lange war unklar, ob die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung auch für die Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken zutrifft, sagt ein Rechtsexperte des Umweltministeriums. Dabei handele es schließlich nicht um eine „physische Aktivität“, wie etwa der Bau eines Flughafens oder – um bei Luxemburg zu bleiben – einer Joghurtfabrik.

Folgt das Gericht der Empfehlung der Generalanwältin, erübrigt sich diese Frage. Dann würden die Karten neu gemischt und Luxemburg hätte womöglich mehr Einfluss auf Entscheidungen zu grenznahen Meilern. „Wenn Verlängerungen anstehen, könnte man so eingreifen“, schätzt man im Ministerium. „Der Fall  könnte eine Kettenreaktion auslösen“, hofft gar der Nuklearexperte von Greenpeace Luxemburg, Roger Spautz.

Bei Tihange 2 wird sich diese Frage konkret bereits 2022 stellen, bei Cattenom erst 2026. Zwar hat der französische Präsident Emmanuel Macron jüngst die Schließung von 12 Reaktoren bis 2035 angekündigt, das betrifft aber nicht Cattenom. Die Entscheidung bezieht sich nämlich auf jene die Meiler mit einer Leistung von 950 Megawatt – Cattenoms Reaktoren aber haben eine Leistung von 1.300 Megawatt.

Jedoch bedeutet eine EuGH-Entscheidung im Sinne der Kläger nicht automatisch, dass in Zukunft keine Laufzeitverlängerungen mehr genehmigt werden können. Sie setze aber ein klares Zeichen, da die Staaten die Laufzeit von Atomkraftwerken nicht mehr so leichtfertig durchwinken könnten, betonen Experten.

Zudem sorgt eine Umweltverträglichkeitsprüfung für mehr Transparenz. Denn bisher waren die Betreiber von Atomkraftwerken nicht gezwungen, die Auswirkungen der Installationen auf die Umwelt umfassend zu überprüfen. Es gilt zu bedenken: In den 1970er Jahren waren die Regeln noch deutlich lockerer als heutzutage.