Die Debatte über eine „Brandmauer“ gegen Rechtsextremismus ist auch in Luxemburg angekommen. Auch hier tun sich Parteien und Medien schwer im Umgang mit der immer radikaleren ADR. Eine Strategie der Ausgrenzung ist nicht in Sicht – im Gegenteil. Eine Analyse.

„Braucht Luxemburg eine Brandmauer gegen Grün?“ So lautete der Titel eines Gastbeitrags im „Luxemburger Wort“ vom vergangenen Wochenende. Der Autor, Fred Keup, stellt darin Déi Gréng mit faktisch zum Teil fragwürdigen Vorwürfen als radikale Partei dar, die nicht nur in der Wählergunst verliere, sondern sich „von demokratischen Prinzipien entfernt“ habe. Die Leitfrage seines Beitrags, ob es deshalb eine „Brandmauer“ gegen die Grünen brauche, beantwortet der ADR-Abgeordnete schließlich – im Namen der Toleranz und der Meinungsfreiheit – mit Nein.

Man muss kein Politik-Professor sein, um zu erkennen, dass Fred Keups Text gezielte Polemik ist. Ein führender Politiker einer zunehmend geächteten Partei versucht hier, den Spieß einfach umzudrehen. Seine Absicht ist durchschaubar: So wie er es mit den Grünen handhabt, sollte man bitte auch ihn und die ADR nicht aus dem Kreis der demokratischen Mitte ausschließen. Vielmehr soll die ADR wie jede andere Partei auch behandelt werden.

Der Gastbeitrag rief erwartungsgemäß kontroverse Reaktionen hervor. Politiker von Déi Gréng brandmarkten Fred Keups Äußerungen in den sozialen Medien. Auch das „Luxemburger Wort“ geriet in die Kritik, weil es den Text überhaupt akzeptierte und abdruckte.

„Fake News“ im Namen der Meinungsfreiheit

Die Publikation des Beitrags war offenbar nicht unbedacht, sondern eine Überzeugungstat. So lässt sich der Text verstehen, den die Zeitung am Dienstag „in eigener Sache“ veröffentlichte. In dem Statement räumt „Wort“-Chefredakteurin Ines Kurschat zwar ein, dass der Meinungsbeitrag von Fred Keup „Spitzen, Halbwahrheiten und sogar Lügen“ enthalte. Allerdings sei die „LW-Meinungsseite“ ein Forum, „in dem Menschen unterschiedlicher Hintergründe, politischer Couleur und Überzeugungen ihre Positionen frei argumentieren und darstellen können“.

Der Maßstab für eine Publikation sei demnach nicht, „wie richtig eine Meinung ist, sondern ob die darin geäußerten Standpunkte verständlich formuliert und rechtlich vertretbar sind“, erklärt Ines Kurschat die redaktionelle Leitlinie. Auf Nachfrage von Reporter.lu betont sie zudem, dass die Stellungnahme im Vorfeld mit der zuständigen Ressortleitung und innerhalb der Chefredaktion diskutiert worden sei.

Man sollte sich nicht zum Sprachrohr der ADR machen und ihre Positionen gratis und unwidersprochen vervielfältigen.“Armand Back, Chefredakteur des „Tageblatt“

Anders als in eigenen „kontextualisierenden Artikeln“ überprüfe die Redaktion demnach bei Meinungstexten „Argumentationen nicht systematisch auf Richtigkeit“, heißt es weiter in dem Statement der „Wort“-Chefredakteurin. Demnach gebe es zwar „Grenzen des Sagbaren“, die sich „aus der Verfassung und den darin verankerten Grundrechten“ ergeben würden. Ein „Grundrecht auf sachlich begründete Meinungsbeiträge“ gebe es aber nicht. Unabhängig vom Wahrheits- oder Faktengehalt des ADR-Gastbeitrags sei dieser also „durch die Meinungsfreiheit gedeckt“ …

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