Die Regierung verkauft die beschlossene Erhöhung des Mindestlohns als Kompromiss, der jedoch faktisch schwer zu begründen ist. Denn belastbare Zahlen zu den Auswirkungen gibt es durchaus. Doch sie spielten in der politischen Debatte kaum eine Rolle.

Zwischen null und zwölf Prozent liegen Welten. Das gilt zumindest für eine Mindestlohnerhöhung. Die Regierung entschied sich letztlich für den Mittelweg von 6,3 Prozent. Was wie ein Kompromiss scheint, ist aber alles andere als das. Die Gewerkschaftsfront wirft der Regierung vor, eine de facto automatische Lohnanpassung als Erfolg zu verkaufen, und das Patronat findet, dass jegliche Erhöhung angesichts der wirtschaftlichen Lage nicht angemessen sei. Welchen Einfluss eine Erhöhung tatsächlich hat, kann jedoch niemand genau sagen.

In der Debatte um die Mindestlohnerhöhung ging es trotz auf den ersten Blick konkreter Zahlen nämlich mehr um gefühlte Wahrheiten als um tatsächliche Gegebenheiten. Mit Verhandlungen hatten die Gespräche zwischen der Regierung und den Sozialpartnern somit wenig zu tun. Dabei gibt es, wie Recherchen von Reporter.lu zeigen, durchaus Zahlen und Berechnungen, die ausweisen, was eine Erhöhung des Mindestlohns für die Arbeitnehmer, für die Unternehmen und damit für die Luxemburger Wirtschaft bedeuten könnte.

Zur Erinnerung: Vor den Osterferien entschied die Regierung, den Mindestlohn nicht strukturell anzupassen, sondern es bei der nächsten alle zwei Jahre vorgesehene Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung (diesmal 3,8 Prozent) plus die nächste Indextranche (stets 2,5 Prozent) zu belassen – und zudem 1,3 Prozent der zusätzlichen Kosten der Unternehmen zu übernehmen.

Ein vermeintlicher „Kompromiss“

Bei ihrer Entscheidung bezog sich die CSV-DP-Koalition auf Berechnungen der „Inspection générale de la sécurité sociale“ (IGSS), laut denen der Mindestlohn in Luxemburg bereits jetzt an 60 Prozent des Medianlohns heranreicht – eine der Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie, die einst noch vom Luxemburger EU-Kommissar Nicolas Schmit (LSAP) verhandelt worden war.

Diese Richtlinie hat „angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“ zum Ziel. Wie dieses Ziel erreicht werden soll, dazu hatten die Sozialpartner von Beginn an unterschiedliche Positionen. Die Gewerkschaften forderten eine Erhöhung von zwölf Prozent, um den Lebensrealitäten in Luxemburg und vor allem dem teuren Wohnungsmarkt Rechnung zu tragen. Die „Union des entreprises luxembourgeoises“ (UEL) wollte hingegen gar keine Erhöhung …