Mehrere Warnungen führten zur Suspendierung der „Luxembourg Flight Training Academy“. Ein Gerichtsurteil gibt Einblicke in die Hintergründe eines Rechtsstreits und das tiefe Misstrauen der Flugaufsicht DAC gegenüber der Ausbildungspraxis der Flugschule.

Wer in Luxemburg Berufspilot werden will, hat hierzulande nur wenige Optionen. Eigentlich nur eine: eine Ausbildung bei der „Luxembourg Flight Training Academy“ (LFTA). Die Vereinigung ohne Gewinnabsicht bietet als einzige in Luxemburg Pilotentraining für kommerzielle Piloten an, samt Simulator-Training und eigener Flugzeugflotte. Doch seit dem Dezember vergangenen Jahres liegt der Trainingsbetrieb still und rund 28 Pilotenanwärter wissen nicht, wie es mit ihrer Berufsausbildung weitergeht.

Der Grund ist eine Entscheidung der nationalen Flugaufsichtsbehörde vom 8. Dezember 2025. Zu diesem Zeitpunkt entschied nämlich besagte „Direction de l’Aviation Civile“ (DAC), die Fluglizenz der „Luxembourg Flight Training Academy“ vorläufig zu suspendieren. Die Betreiber der Flugschule suchten Anfang des neuen Jahres die Öffentlichkeit: Sie warfen der DAC „Verfolgung“ vor und kritisierten sie als „ineffizient und willkürlich“. Die Flugaufsicht ließ diese Vorwürfe auf Nachfrage bisher unkommentiert.

Aufschlüsse über den Hintergrund der Suspendierung gibt eine Anordnung des Verwaltungsgerichts vom 15. Januar dieses Jahres. Die Flugschule hatte am 24. Dezember nämlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung („Requête en sursis à exécution“) beim Verwaltungsgericht eingereicht – einen Antrag, den das Gericht ablehnte.

Fünf Audits und wiederholte Missstände

Der zuständige Richter merkte dabei an, dass es sich bei einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung um ein schnellgerichtliches Urteil handele und dabei nur eine oberflächliche Betrachtung des Sachverhalts möglich sei. Dennoch seien die Vorwürfe der Flugaufsicht detailliert genug, um eine Suspendierung nachvollziehen zu können. Demnach müsse in einem regulären Verfahren geklärt werden, ob die Suspendierung rechtmäßig sei. Denn eine Aussetzung der Vollstreckung könne nur gesprochen werden, wenn eindeutig eine Fehlentscheidung einer Behörde vorliege, so der Richter.

Les mesures finalement acceptées n’étaient implémentées que partiellement ou temporairement (…).“Schreiben der DAC an die LFTA

Wie aus der 33-seitigen Verfügung hervorgeht, die Reporter.lu vorliegt, hat die Suspendierung der „Luxembourg Flight Training Academy“ eine gewisse Vorgeschichte. So skizziert die Flugaufsicht in einem eingeschriebenen Brief vom 12. November 2025 an die Flugschule die Chronologie der Ereignisse, die schließlich zur Suspendierung der Lizenz führen sollte. Demnach habe die DAC insgesamt fünf Audits bei der Flugschule durchgeführt – im Januar, Februar und Juli 2024 sowie im März und Juni 2025.

Dabei sei es bereits im Juni 2024 zu einer zeitlich begrenzten Suspendierung der Lizenz gekommen. Bei jeder der Prüfungen habe die Flugschule zwar einen Aktionsplan vorgelegt, um die Missstände zu beheben. Doch, so die DAC in ihrem Schreiben an die Flugschule: „Les mesures finalement acceptées n’étaient implémentées que partiellement ou temporairement, de sorte que lors des audits et inspections ultérieurs, mes services ont de nouveau constaté des manquements identiques ou similaires …