Seit Jahren fördert der Staat kommunale Sportkoordinatoren – mit Millionen Steuergeldern, aber ohne die nötige gesetzliche Basis. Nach der Affäre Sportmuseum könnte das Dossier zur ersten Bewährungsprobe der neuen Ministerin Martine Hansen werden.

Als passionierte Läuferin ist Martine Hansen es gewohnt, lange Strecken zurückzulegen. Das dürfte ihr auch in ihrem neuen Ressort zugutekommen. Denn bevor sie eigene Akzente im Sportministerium setzen kann, muss sie sich noch mit den Versäumnissen ihrer Vorgänger befassen. Beim Projekt des nationalen Sportmuseums will die CSV-Politikerin die Vorabvereinbarung des Ministeriums mit dem Bauunternehmen „IKO“ juristisch prüfen lassen. Bekanntlich war diese Vereinbarung der Kern der sogenannten Affäre Sportmuseum. Am Ende führte der Umstand, dass Ex-Minister Georges Mischo (CSV) das Kabinett nicht über alle Details des Deals informiert hatte, zu dessen Rücktritt.

Der gescheiterte Museumsdeal ist allerdings nicht das einzige Dossier, das im Sportministerium derzeit juristisch geprüft wird. Schon seit mehreren Monaten beschäftigt die Beamten nämlich die Frage, ob und inwiefern die staatliche Finanzierung von kommunalen Sportkoordinatoren ausreichend gesetzlich verankert ist – oder gar gegen die Verfassung verstößt.

Millionenförderung ohne Gesetz

Das Projekt der Sportkoordinatoren reicht zurück ins Jahr 2020. Damals gerieten viele Luxemburger Sportvereine in finanzielle Nöte, weil aufgrund der Covid-Pandemie die Einnahmen ausblieben. Der damalige Sportminister Dan Kersch (LSAP) führte deshalb während des „Etat de crise“ ab dem 4. Juni 2020 Beihilfen ein, um die Vereine zu unterstützen. Dazu gehörte auch die Förderung von kommunalen Sportkoordinatoren.

Die Idee hinter dem Projekt: Der Staat übernimmt drei Jahre lang 50 Prozent der anfallenden Personalkosten, solange diese das 1,5-Fache des qualifizierten Mindestlohns nicht übersteigen. Das Projekt lief zuerst bis Ende 2020 und wurde im folgenden Jahr nochmals verlängert. Bis zum 31. Dezember 2021 konnten sich die Gemeinden demnach beim Sportministerium melden, um die Kostenübernahme anzufordern.

Das wurde damals im Ministerium diskutiert, also dass ein Gesetz für die juristische Absicherung besser wäre.“Georges Engel (LSAP), Ex-Sportminister

Auch unter Dan Kerschs Nachfolger Georges Engel (LSAP) wurde das Projekt fortgesetzt – ohne Anpassungen, und ohne, dass ein Gesetz dazu ausgearbeitet wurde. Und genau hier liegt das Problem. Spätestens seit der Affäre „SuperDrecksKëscht“ ist klar, dass jede staatliche Ausgabe, die sich über mindestens ein Jahr zieht, per Gesetz beschlossen werden muss. Das gilt etwa auch für eine Beihilfe, die über drei Jahre ausgezahlt wird. Doch weder Dan Kersch noch Georges Engel oder Georges Mischo legten je einen Gesetzentwurf für die Sportkoordinatoren vor …

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