Zur Inklusion in der Schule gehört an erster Stelle die rein körperliche Zugänglichkeit von Schulgebäuden. Mehr als drei Viertel aller öffentlichen Schuleinrichtungen erfüllen das Kriterium der Barrierefreiheit. Alle anderen verstoßen seit Jahren gegen die entsprechende UN-Konvention.

„Einen Zeitplan für eine behindertengerechte Transformation oder Modernisierung der Schulen gibt es nicht“, lautete die Antwort Mitte April der zuständigen Minister auf die parlamentarische Anfrage von Fernand Kartheiser (ADR) über die Zugänglichkeit von öffentlichen Schulen. Der Staat ist verantwortlich für 40 Sekundarschulen, die in ungefähr 125 unterschiedlichen Gebäuden untergebracht sind. Schwierigkeiten bereiten vor allem ältere Gebäude, die noch nicht aus einer barrierefreien Perspektive heraus errichtet wurden.

Zwei Gesetze sorgen heute für barrierefreie Zugänge. In dem Text von 2001 geht es um die Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden. In dem etwas älteren Gesetz von 1988 steht die Sicherheit der Gebäude im Vordergrund. 2007 hat Luxemburg außerdem die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben: Diese verpflichtet den Staat, selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe für alle zu ermöglichen. Und ein wichtiger Aspekt davon ist das Konzept des „Design for all“ und die Barrierefreiheit.

„Auch bei größeren Umbauten und Modernisierungen von älteren Gebäuden werden die Richtlinien natürlich berücksichtigt und so gut es geht umgesetzt“, heißt es weiter in der parlamentarischen Antwort. In einer Umfrage von 2015 seien von den damaligen 36 Schulen mehr als drei Viertel entweder „ganz zugänglich“ oder „zugänglich mit kleinen Nachteilen (défauts)“ gewesen.

Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass es immer noch Schulen gibt, die nicht gut zugänglich sind. Hier müssen die Schüler sich dann zum Beispiel mit dem Zugang zum Erdgeschoss zufrieden geben. Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention: „Menschen mit Behinderung müssen unabhängig leben können. Sie müssen frei über ihr Leben entscheiden können. Sie müssen dieselben Rechte haben wie Menschen ohne Behinderungen“, heißt es dort.

Bei verschiedenen Gebäuden wäre die Transformation so aufwendig, dass Arbeiten nicht während der Schulzeit ausführbar wären und somit wären diese Anpassungen nur im Rahmen von anderen größeren Renovierungsarbeiten möglich, so die Argumentation der zuständigen Ministerien.