Mit dem „Klimabonus Wunnen“ sollen auch in Zukunft Privatpersonen bei entsprechenden Investitionen in ihre Immobilien unterstützt werden. Das bestehende System, das bereits Ende 2025 ausgelaufen war, wurde nämlich jetzt um fünf Jahre verlängert und angepasst. Der Gesetzentwurf dafür wurde noch kurz vor der Sommerpause im Parlament verabschiedet. Der Text erhielt die Zustimmung sämtlicher Abgeordneten. Eine Neuerung ist die Vorfinanzierung von Wärmepumpen.
Eine solche Vorfinanzierung gibt es seit Anfang 2026 bereits für Solaranlagen. Ab dem 1. Januar 2027 wird sie eben auch für Wärmepumpen sowie für energetische Haussanierungen eingeführt. Damit sollen Haushalte, die entsprechende Vorhaben umsetzen wollen, künftig nicht mehr die vollen Beträge für eine Wärmepumpe oder für Sanierungsarbeiten vorstrecken müssen. Die beauftragten Unternehmen sollen stattdessen die Subvention direkt vom Staat erhalten und dem Kunden dann nur noch die restlichen Kosten in Rechnung stellen …
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