Berufungsverfahren
Roy Reding droht erneut Haftstrafe
Dem ADR-Abgeordneten Roy Reding könnte auch in zweiter Instanz eine Gefängnisstrafe blühen – wenn auch auf Bewährung. Im Berufungsverfahren um ein Immobiliengeschäft anno 2016 forderte die Anklage nämlich ein Jahr Haft. Anders als in erster Instanz war Roy Reding diesmal persönlich vor Gericht erschienen.

