Trotz des andauernden Wandels der Arbeitswelt ist das Armutsrisiko im Alter bei Frauen immer noch weitaus höher als bei Männern. Die Reformen der vergangenen Jahre können das grundsätzliche Problem auch nur bedingt eindämmen.
Frauenaltersarmut bleibt ein akutes Problem, betont Anik Raskin, vom „Conseil national des femmes Luxembourg“ (CNFL). „Zwar hört man immer wieder, das Problem werde sich lösen, jetzt wo Frauen vermehrt arbeiten. Das stimmt so aber nicht.“
Denn auch die Entscheidung für eine Teilzeitarbeit wirkt sich auf die zukünftigen Rentenansprüche aus. Gegenwärtig arbeiten in Luxemburg 26,7 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Teilzeit. Weniger Arbeitsstunden bedeuten dabei nicht nur weniger Gehalt, sondern auch geringere Rentenbeiträge und somit weniger Absicherung im Alter.
In einem auf Erwerb ausgerichteten Rentenversicherungssystem gelten jene als Verlierer, die sich nicht in die klassische 40-Stunden Erwerbstätigkeit einordnen lassen: Teilzeit-Jobber, Karriereunterbrecher und Erwerbslose. Bei Männern ist das Risiko weniger akut: 5,2 Prozent von ihnen arbeiten in Teilzeit.
Anhaltende Ungleichheit zwischen den Geschlechtern
Die durchschnittliche Rente für Frauen betrug 2015 in Luxemburg 1.477 Euro, bei Männern belief sie sich auf 2.207 Euro. Zu den Gründen dieser Lücke gehört natürlich das traditionelle Modell des männlichen Alleinverdieners. Zahlreiche geschiedene Frauen müssen sich auch im reichen Großherzogtum trotz späterer Berufstätigkeit mit sehr kleinen Renten zufrieden geben.
Erschwert wird die Berechnung durch Pensionsbeiträge, die im Ausland gezahlt wurden. Betrachtet man lediglich die in Luxemburg ausgezahlten Renten, so beziffert sich die durchschnittliche männliche Rente auf 3.674 Euro, die weibliche auf 1.938 Euro. Die durchschnittliche Rente von Frauen befindet sich somit knapp über der aktuellen Mindestrente von 1.841,51 Euro (diese gilt bei einem Rentenverlauf von 40 Jahren). Zum Vergleich: Die Schwelle der Armutsgrenze befand sich 2017 bei einem Einkommen von 1.805 Euro. 13 Prozent der Frauen über 65 Jahren waren 2017 vom Armutsrisiko betroffen.
Die Renten der Frauen sind traditionell niedriger. Das erklärt sich dadurch, dass sie entweder weniger Versicherungsjahre haben oder, dass sie bei gleicher Versicherungszeit einen geringeren Lohn erhalten haben.“Fernand Lepage, Präsident der Rentenkasse
Der Befund ist dabei ebenso wenig neu wie die Ursachen. Der Präsident der Rentenkasse (CNAP), Fernand Lepage, erklärt es folgendermaßen: „Die Renten der Frauen sind traditionell niedriger. Das erklärt sich dadurch, dass sie entweder weniger Versicherungsjahre haben oder, dass sie bei gleicher Versicherungszeit einen geringeren Lohn erhalten haben.“
Generell weist die Differenz zwischen der weiblichen und der männlichen Durchschnittsrente, der sogenannte „Gender Pension Gap“, darauf hin, dass es in Luxemburg noch immer große Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt. Betrachtet man ausschließlich die Rentenansprüche jener Menschen, die stets in die Luxemburger Versicherungskasse einzahlten, so zahlte der Staat 2015 bei 44 Prozent der weiblichen Renten einen Zusatz, der es den Frauen ermöglicht, die vorgesehene Mindestrente zu erreichen. Lediglich 4,5 Prozent der männlichen Rentner beanspruchten dieselbe Zusatzleistung. Die Situation der Frauen hat sich über die vergangenen Jahre durchaus verbessert. 2010 noch musste der Staat 50 Prozent ihrer Renten aufbessern.
Nachkauf von Rentenzeiten im Scheidungsfall
Als Alternative bietet sich Teilzeit-Arbeitnehmern und Karriereunterbrechern die Möglichkeit, ihre Rentenansprüche im Nachhinein aufzubessern. Das Verfahren kann aber teuer werden. Der „klassische Nachkauf“ aus familiären Gründen kann auf den Gegenwert des Mindestlohns oder des doppelten Mindestlohns berechnet werden – dabei fallen jährlich Zinsen von vier Prozent an.
Der rezente Versuch, die Geschlechter-Rentenlücke in den Griff zu bekommen, schlägt sich auch in der neuen Scheidungsreform nieder, die seit November 2018 in Kraft ist. Kommt es zu einer Scheidung wegen Scheitern des Zusammenlebens, können die Rechte der Rentenversicherung nachträglich für die Dauer der Ehe nachgekauft werden.
Der Richter teilt dabei der Pensionskasse die Differenz zwischen der Erwerbstätigkeit eines Partners und der Erwerbsunterbrechung des anderen mit – auf dieser Differenz wird dann der Nachkauf berechnet. Die ehemaligen Ehepartner teilen sich daraufhin die Summe des Nachkaufs. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes sei es aber noch zu keinem solchen Fall gekommen, bestätigt die Pensionskasse CNAP. Dies hängt auch damit zusammen, dass der Nachkauf der Rentenansprüche bei Scheidungen im gegenseitigen Einvernehmen nicht vom Richter angeordnet wird.
Voraussetzung für einen scheidungsbedingten Nachkauf ist allerdings das Vorhandensein von finanziellen Mitteln oder Gütern. Genau diesen Aspekt sieht der Präsident der Pensionskasse, Fernand Lepage, als „Schwachpunkt“. „Wenn nichts nach der Scheidung übrig bleibt, können auch keine Rentenansprüche nachgekauft werden“, meint er dazu. Eine zum Thema befragte Rechtsanwältin bezeichnet die neue Klausel ihrerseits als Kompromiss zum Renten-Splitting. Geschickter wäre es ihrer Ansicht nach, anhand eines Ehevertrags festzuhalten, dass im Fall einer Karriereunterbrechung der erwerbstätige Partner die Rentenbeiträge des anderen übernimmt.
Das umstrittene Konzept des Renten-Splitting
Unterschiedliche Frauenorganisationen, die sich im nationalen Frauenrat wiederfinden, vertreten seit Jahren die Idee des Renten-Splitting zumindest als Übergangslösung für heutige Rentnerinnen. Dieses Modell ist vor allem interessant für Ehen mit asymmetrischer Verteilung der bezahlten und nicht (oder nicht so gut) bezahlten Arbeit. Das Prinzip ist simpel: Im Falle einer Scheidung würden sich die Eheleute die von beiden angesammelten Rentenansprüche teilen.
Im Rahmen der Scheidungsreform wurde über ein am Schweizer Modell inspiriertes Splitting nachgedacht. Die Diskussion um das Renten-Splitting geht aber bis in die 1970er Jahre zurück. Damals wurde bereits anlässlich der Liberalisierung des Scheidungsgesetzes darüber debattiert. Durchgesetzt hat sich das Konzept des Renten-Splitting in Luxemburg nicht.
„Es ist so, dass die praktische Umsetzung durch die zahlreichen migrationsbedingten Versicherungsverläufe schwierig wäre“, erklärt der Präsident der CNAP Fernand Lepage. Über die Hälfte der Renten sind auf gemischte Versicherungskarrieren mit ausländischen und luxemburgischen Beitragszahlern aufgebaut. Weiterhin argumentieren Gegner des Splitting ihre Position, dass durch die Rentenaufteilung eventuell zwei Personen eines staatlichen Zusatzes bedürfen, um auf eine Mindestrente zu kommen.
Alternative: Individualisierung der Rentenansprüche
Eng verknüpft mit der Frage des Renten-Splitting ist auch die Forderung nach einem individualisierten Rentensystem. Für den nationalen Frauenrat ist die Individualisierung der Rentenansprüche der einzig richtige Weg, um die finanzielle Autonomie der Frauen im Alter zu gewährleisten. Konkret bedeutet dies, dass jeder Beiträge in die Rentenversicherungskasse einzahlen müsste, unabhängig davon, ob man erwerbstätig ist oder nicht. Im Fall einer Karriereunterbrechung oder einer Arbeitszeitreduzierung wären weiterhin obligatorische Pflichtbeiträge zu leisten.
Momentan gibt es bei Unterbrechungen einer Erwerbskarriere lediglich die Möglichkeit, freiwillig Rentenbeiträge einzuzahlen: entweder als Weiterführung der bisherigen Zahlungen, die auf dem letzten Lohn berechnet werden, oder als fakultative Beitragszahlung. Diese werden auf den gesetzlichen Mindestlohn oder den doppelten Mindestlohn berechnet. Erstere Möglichkeit wird wenig genutzt: 2015 griffen lediglich 27 Männer und 114 Frauen auf diese Option zurück. 1.170 Männer und 1.845 Frauen nahmen hingegen die freiwillige Weiterzahlung der Rentenversicherung in Anspruch. Auf den Mindestlohn berechnet, beläuft sich die monatliche Beitragszahlung auf 331,37 Euro.
Babyjahre und „Mammerent“
Ende der 1980er Jahre wurden die Babyjahre eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine Periode von 24 Monaten, für die der Staat die Rentenansprüche kompensiert, wenn sich Eltern für eine vorübergehende Karriereunterbrechung entscheiden. Diese ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass das Elternteil in den 36 Monaten vor der Geburt oder dem Aufnehmen eines Kindes zwölf Monate Pflichtbeiträge geleistet hat. Nicht zu verwechseln sind die Babyjahre mit der sogenannten „Mammerent“, dabei handelt es sich um eine Erziehungspauschale. Sie wird ab dem 65. Lebensjahr ausbezahlt und ist nicht mit anderen Maßnahmen wie den Babyjahren kumulierbar, die monatliche Zuwendung beläuft sich auf 86,54 Euro.
Aufklärungsarbeit und Recht auf Teilzeit
Wie es die Zahlen belegen, sind freiwillige Zahlungen heute eindeutig die Ausnahme. Das liegt auch an einem Mangel an Informationen. Nicht jeder kennt auf Anhieb die Folgen einer Reduzierung seiner Arbeitszeit. Auf Nachfrage heißt es aus dem Ministerium für soziale Sicherheit, dass die zuständigen Behörden in Zukunft umfassender informieren wollen. Den Betroffenen einer Karriereunterbrechung soll aufgezeigt werden, welche Optionen ihnen zur Verfügung stehen.
Im Koalitionsabkommen heißt es, dass die Verstärkung der persönlichen Rentenansprüche vorrangig behandelt werden soll. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um die Individualisierung der Rechte. Das heißt, dass die Verstärkung der persönlichen Rechte auch zukünftig allein über freiwillige Zahlungen zu bewerkstelligen sein wird.
Auch das Problem des „Gender Pension Gap“ wurde immer wieder aufgeworfen, grundlegende Reformen blieben in den vergangenen Jahren aber aus. Auch die angekündigten Maßnahmen im Koalitionsabkommen scheinen nicht tiefgreifend zu sein. Etwas vage fiel auch die Antwort des Ministeriums auf die Frage nach geplanten Reformen aus: Das Sicherheitsnetz der Rentenansprüche soll verbessert werden, um das System gerechter für die unterschiedlichen und außergewöhnlichen Fälle zu gestalten.
Im aktuellen Koalitionsprogramm ist allerdings die Rede von der Einführung eines Rechts auf Teilzeit aus familiären Gründen. Das Besondere daran wäre, dass der Staat die sonst ausbleibenden Rentenbeiträge für eine definierte Periode übernehmen würde. Weitere Details oder ein Zeitrahmen waren seitens des Arbeitsministeriums nicht in Erfahrung zu bringen. Erst müsse man sich mit den Sozialpartnern treffen. Anik Raskin vom CNFP gibt sich jedenfalls hoffnungsvoll: „Solch ein Modell könnte durchaus etwas bewirken.“