Zusatzversicherungen sind vor allem für Patienten von Zahn- und Augenärzten besonders beliebt. Hier zahlt die Gesundheitskasse wenig, es fallen aber hohe Kosten an. Ein Problem ist dabei auch die Nomenklatur. Der veraltete Leistungskatalog der CNS macht eine bessere Rückerstattung fast unmöglich.
Schlechte Zähne können teuer werden. Manchmal so viel wie ein neuer Kleinwagen. Das hängt aber viel davon ab, was und wie es gemacht wird, damit sie wieder gepflegt aussehen. Bekommt ein Zahn „nur“ eine neue Füllung oder ein Inlay? Eine Krone oder ein Implantat?
Für was sich der Patient am Ende entscheidet, ist oft eine Frage des Preises – und der Rückerstattung. Und die fällt vor allem bei Zahn- und Augenbehandlungen eher klein aus. Die Gesundheitskasse übernimmt bei den Kosten für reguläre Zahnarztbesuche zwar 88 Prozent. Teuer werden aber größere Behandlungen, wie Zahnersatz oder Füllungen. Ein wichtiger Kostenpunkt ist dabei einerseits das Material und andererseits die Art des Zahnersatzes.
Die CNS übernimmt zwei unterschiedliche Arten der Zahnprothesen (herausnehmbar oder eine Brücke). Zusatzversicherungen hingegen bieten ihren Kunden auch eine Rück- oder eine Teilrückerstattung auf Inlays oder Implantaten an. Beides wird seit einigen Jahren vermehrt von Zahnärzten angeboten. Inlays sollen länger halten als herkömmliche Füllungen.
Das hat aber auch seinen Preis – und von dem gibt nur einen Bruchteil von der Kasse zurück. „Da bräuchte es schon einen angepassten Leistungskatalog, eine neue Nomenklatur, damit Patienten von einem besseren Angebot profitieren können“, sagt Georges Clees von der Patientenvertriedung. Dann würden seiner Meinung nach weniger Patienten auf eine Zusatzversicherung zurückgreifen.
Die Genossenschaft CMCM gibt ihrerseits keine Rückerstattung auf Inlays. 350 Euro gibt es lediglich bei einem Höchstbetrag von 1.400 Euro pro Person bei einem Implantat. Auch hier der Grund: Es gibt keine preisliche Vorlage von der CNS. Und: „Wenn jemand statt einer Füllung ein Inlay bekommt und dann weiterhin nicht auf seine Zähne achtet, dann bringt ihm das Inlay auch nichts“, so Fabio Secci von der CMCM. „Dann fault der Zahn um das Inlay herum weiter und die Finanzierung hat sich nicht gelohnt.“
Behandlungskosten gehen ins Geld
Neben Material fallen auch die Behandlungskosten bei Augen- und Zahnärzten im Schnitt höher aus, als bei Allgemeinmedizinern. Sie können hier frei bestimmen, wie viel sie dem Patienten für die so genannte „Convenance personnelle“ berechnen wollen. Diesen Beitrag muss der Patient in der Regel aus eigener Tasche zahlen, die CNS kommt nicht dafür auf.
Es sind die Privatversicherungen, die diese Kosten aber teilweise für ihre Kunden übernehmen. Bei Medicis je nach Vertrag bei jeder Behandlung, bei der DKV „wenn es sich um einen medizinisch notwendigen Eingriff“ handelt.
Die Genossenschaft CMCM erstattet diese Behandlungskosten nicht zurück. Das wolle man auch gar nicht, so Fabio Secci. Zahnärzte würden die unterschiedlichsten Tarife berechnen. „Das wollen wir nicht unterstützen“, so der Generaldirektor der CMCM. Der Patient muss demnach für sich entscheiden, ob er den Arzt wechselt – oder bereit ist, die Behandlungskosten privat zu zahlen.
Neue Therapien werden teilweise übernommen
Auch bei den augenärztlichen Behandlungen muss der Patient die Kosten zum großen Teil selbst tragen. Vor allem Brillengläser und Kontaktlinsen können so schon einmal teuer werden. Die Rückerstattung der Kosten für Brillengläser sind zwischen der Krankenversicherung und den Optikern vertraglich festgehalten. Seit 2017 gibt es hier eine Besserung. Von der Krankenkasse gibt es für Kunststoffgläser mehr Geld zurück. Eine integrale Rückerstattung bei Kontaktlinsen gibt es seitdem auch ab sechs Dioptrien (bis dahin war es ab acht).
Allerdings werden neuere Hilfen wie Augen-Laseroperationen nicht von der CNS zurückerstattet. Sie sind teurer als herkömmliche Sehhilfen, von ihnen kann der Patient aber langfristig profitieren. Doch auch hier gibt es keinen Tarif im Leistungskatalog. Und auch hier müsste die Nomenklatur erneuert werden, damit sich die Situation ändert.
Dass Augen-Operationen dennoch bei den Menschen gefragt sind, haben die Zusatzversicherungen und die CMCM als Gelegenheit genutzt, um neue Mitglieder anzulocken. Seit diesem Jahr bietet die CMCM 1.000 Euro pro Auge bei Laseroperationen. Bei den privaten Policen können die Preise variieren.
Wer demnach in seine Augen und Zähne investieren will, muss das auch weiterhin zum größten Teil aus eigener Tasche. Genossenschaft und Versicherungen bieten Hilfe, bis der Leistungskatalog der CNS sich aber an neue Therapieformen anpasst, kann noch dauern.