Was war los in der EU? Und was hat das alles mit Luxemburg zu tun? REPORTER blickt auf die politischen und medialen Top-Themen der vergangenen Woche auf EU-Ebene zurück. Dieses Mal: Desillusionen der europäischen Außenpolitik und schlechte Kompromisse bei der Urheberrechtsreform.

„Wir können unterschiedliche Meinungen über die Gründe für die Krise haben, aber es eint uns das gleiche Ziel: Wir wollen zu einer friedlichen und demokratischen Lösung beitragen“: Der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini fällt in diesen Tagen eine schwierige Aufgabe zu. Sie soll eine gemeinsame Haltung der EU im Venezuela-Konflikt formulieren, die es so gar nicht gibt.

Das wurde denn auch beim ersten Treffen der aus europäischen und lateinamerikanischen Staaten bestehenden sogenannten Kontaktgruppe am vergangenen Donnerstag deutlich. Das Statement der beteiligten Staaten fiel jedenfalls merklich unverbindlicher aus, als es manche EU-Vertreter wohl gerne gesehen hätten.

Anfang der vergangenen Woche hatten 19 EU-Staaten, darunter Luxemburg, den venezolanischen Oppositionsführer Juan Guaidó als Übergangspräsidenten anerkannt. Die restlichen Mitgliedstaaten hatten sich dagegen ausgesprochen oder zumindest eine zurückhaltendere Haltung bevorzugt. Die ausdrückliche Unterstützung Guaidós wird vom amtierenden Präsidenten Nicolas Maduro als offene Konfrontation gewertet. Indes gingen die USA noch einen Schritt weiter, indem sie Maduro vergangene Woche zum Verlassen seines Landes aufgefordert haben.

Keine europäischen Illusionen

Die Situation in Venezuela scheint verfahrener denn je. Wegen fehlender Devisen kann das Land kaum noch humanitäre Lebensmittel, Medikamente oder sonstige humanitäre Hilfsgüter importieren. Präsident Maduro ließ vergangene Woche zudem Hilfelieferungen an der Grenze zu Kolumbien stoppen – mit dem Argument, dass diese Lieferungen ein Vorwand zur Vorbereitung einer militärischen Intervention seien. Maduros Gegenspieler Guaidó wollte seinerseits seine Unterstützung eines militärischen Eingreifens der USA nicht ausschließen.

Luxemburg steht seit vergangener Woche auf der Seite von Guaidó. Wie Außenminister Jean Asselborn im Interview mit REPORTER erklärte, habe er sich persönlich zwar eine vorsichtigere Position gewünscht. Aufgrund der Uneinigkeit innerhalb der EU in dieser Frage, habe er sich aber entscheiden müssen. Über die Fähigkeit der EU, in internationalen Konflikten mit einer Stimme zu sprechen, macht sich Asselborn indes keine Illusionen. Mit dem eher undiplomatischen Zusatz: „Ich kann auch nicht anders, als zu betonen, dass es fast immer die gleichen Staaten sind, die eine gemeinsame Linie erschweren.“

Die untote Urheberrechtsreform

Fast schon business as usual herrscht dagegen im Dossier der geplanten Copyright-Richtlinie. Nach einem deutsch-französischen Kompromiss hat der Rat eine neue Vorlage akzeptiert. Diese Woche soll die letzte Verhandlungsrunde mit dem Parlament und der Kommission stattfinden, wie die Abgeordnete Julia Reda (Piraten) mitteilte. Luxemburg trug den neuen Kompromiss laut Reda nicht mit.

Dabei galt die Reform vor zwei Wochen bereits als gescheitert, weil sich die EU-Mitgliedsstaaten nicht auf eine gemeinsame Position festlegen konnte. Auch Luxemburg war im Lager des Neins, auch wenn das Wirtschaftsministerium die Grundlinien der Reform mittragen wolle, wie das „Land“ berichtete. Doch nun änderte die deutsche Bundesregierung ihre Haltung.

Worum es geht: Das EU-Urheberrecht soll an das digitale Zeitalter angepasst werden. Doch über das Wie gibt es wenig Konsens. Besonders umstritten sind zwei Artikel des Vorschlags. Artikel 11 sieht vor, dass Urheber bezahlt werden, wenn eine Online-Plattform ihre Inhalte nutzt – etwa wenn Google den Schnipsel eines Artikels anzeigt, müsste der Zeitungsverlag Geld erhalten. Für noch mehr Kontroverse sorgt Artikel 13, der einen sogenannten Uploadfilter vorschreibt. Das heißt, dass Onlineplattformen wie etwa Youtube automatisch kontrollieren müssen, ob das, was ihre Nutzer hochladen, gegen das Urheberrecht verstößt oder nicht.

Nicht nur ein Thema für die „Big player“

Für Aufregung sorgte vergangene Woche nun, dass diese Regelung nicht nur für die großen Webkonzerne gelten soll, sondern auch für vergleichsweise kleine Dienste. Das Verhandlungsmandat des Rates sieht Schwellen von fünf Millionen Nutzer, zehn Millionen Euro Jahresumsatz und eine Existenz von drei Jahren vor. Nur wenn Unternehmen unter diesen drei Werten liegen, sind sie ausgenommen von den Regeln. Die Kritik lautet aber, dass die Umsetzung solcher Filter für Unternehmen dieser Größe extrem teuer sind.

Doch selbst bei den Konzernen kommen Zweifel auf. Der deutsche Medienriese Bertelsmann (u.a. RTL) stellt sich gegen den gesamten Text, vor allem aufgrund von Artikel 13. Das berichtete „Spiegel Online“.