Die Gewerkschaften verlangen ein sinnvolles Referendariat in der Grundschule, trotz vieler Reformen gibt es noch Unmut unter den Lehrkräften. Zudem schwingt in der Debatte immer die Frage der Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Lehrerschaft mit.

Diese Legislaturperiode steht im Zeichen der Konsolidierung und der Evaluation der bereits verabschiedeten Reformen. So hält es das Koalitionsprogramm im Bereich Bildung, Kindheit und Jugend fest. Falls nötig soll es zu Anpassungen kommen, so etwa im Fall des Referendariats.

Ab dem Schuljahr 2016/2017 müssen alle neu angestellten Grundschullehrer ein Referendariat wie auch andere angehende Staatsbeamte absolvieren. 108 Stunden Theorie, Prüfungen und andere schriftliche Übungen: Die Referendare bekamen zwei wöchentliche Freistunden in den beiden ersten Jahren und eine im dritten Jahr, um den Anforderungen des Referendariats gerecht zu werden. Ziel der neuen Stage-Zeit in der Grundschule sollte es sein, den Übergang zwischen dem Studium und dem Berufsleben zu erleichtern.

Kritik der Gewerkschaften

Die Lehrergewerkschaft SEW (OGBL) war von Anfang an gegen dieses Referendariat. Für Patrick Arendt ist das Referendariat „sinnlos“. Die Gewerkschaften bangen um die Attraktivität des Berufes, die Referendare wären anschließend ausgebrannt und hätten des Öfteren die Motivation an ihrem Beruf verloren. Viele Kurse am „Institut de Formation de l’Education Nationale“ (IFEN) seien zudem nur eine Wiederholung des Studiums.

Ein allgemeine Kritik am IFEN wurde laut: In den Augen der Gewerkschaft gehört etwa die Quereinsteiger-Fortbildung an die Universität zu den anderen Studiengängen. Der Stage wurde nach dem ersten Jahr, im darauffolgenden Schuljahr 2017/2018 bereits umorganisiert, um die Belastung der angehenden Lehrer zu reduzieren. Dennoch ist der Unmut geblieben.

„Schoul hale kënnt ze kuerz“, sagte eine angehende Lehrerin im Januar während der Protestverantstaltung im gewerkschaftlichen Casino in Bonneweg. Patrick Arendt vom SEW fordert daher ein begleitendes und unterstützendes Referendariat ohne Bewertung. In diesem Punkt stimmen ihm die anderen Gewerkschaften zu. Alle sind sich einig: Das Referendariat muss inhaltlich überarbeitet werden.

Mögliche Anpassungen

Im Januar 2018 hatte das SNE (CGFP) im Abkommen mit dem Ministerium festgehalten, dass es die Möglichkeit für die angehenden Lehrer geben soll, das Referendariat auf zwei Jahre zu kürzen wenn mehr als 20 Wochen Praktika vorliegen. Gleiches gilt für die „neuen Quereinsteiger“; nach Bestehen des „Concours“ wird diesen ein Jahr Referendariat erlassen. Dies wurde bereits im Gesetz vom 22. Juni 2018 festgehalten. Welche inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden, ist bis jetzt nicht bekannt.

In der Grundschule wie auch in der Sekundarschule besteht immer die Gefahr, das Lehrpersonal in verschiedene Lager zu spalten. Debatten wie jene um den Sinn und Zweck von Quereinsteigern können solche Animositäten hervorbringen. Patrick Arendt beteuerte aber im Januar während der Proteste gegen das Referendariat, dass es nicht darum gehe, die unterschiedlichen Interessen gegeneinander auszuspielen.

Die Lehrkräfte der Grundschule im Überblick

Die verbeamteten Lehrer: Nach einem Studium von vier Jahren müssen die angehenden Beamten den „Concours“ machen und anschließend ein Referendariat von bis zu drei Jahren abschließen. Nach der Anpassung der Reform soll das Referendariat lediglich ein bis zwei Jahre betragen. Laut Zahlen vom September 2018 gibt es momentan 5.296 Beamte in den Grundschulen.

Die neuen Quereinsteiger: Aufgrund eines Lehrermangels wurden im Sommer 2018 vermehrt Quereinsteiger rekrutiert. In einem Auswahlverfahren wurden von über 400 Kandidaten mit Bachelor 229 zurückbehalten, um im Herbst 2018 als Festangestellte mit berufsbegleitender Weiterbildung in den Grundschulen anzufangen.

Die befristeten Lehrbeauftragten: Sie machen 1,7 Prozent der Lehrkräfte aus bzw. 103 Personen. In der Vergangenheit wurden die meisten Ersatzlehrkräfte mit einem einjährigen befristeten Vertrag eingesetzt. Dies änderte sich erst vor ein paar Jahren. Der Landesverband nimmt sich aber speziell der Interessen der Berufsgruppe in der Grundschule an. Die Hilfslehrkräfte mit Tagesverträgen sind am prekärsten, diese werden meist auf kurzfristiger Basis engagiert und erhalten für jeden Einsatz einen separaten Kontrakt.

Die festangestellen Lehrbeauftragten: Die Lehrbeauftragten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag werden unter der Bezeichnung «Mitglieder des Ersatzpools» aufgeführt. Aufgenommen in den Pool werden Lehrbeauftragte mit einem unbefristeten Vertrag. Für die Festanstellung ist eine Weiterbildung von 120 theoretischen und methodologischen Stunden sowie einem praktischen Teil vorgesehen. Solche Lehrbeauftragte müssen nach dem Gesetz von 2015 auch den Stage des öffentlichen Dienstes absolvieren.

Die festangestellten Lehrbeauftragten mit Weiterbildungsnachweis machen 13,3 Prozent aller Lehrkräfte im Grundschulwesen aus. Ohne die 827 Angestellten wäre das Schulwesen nicht funktionsfähig. Die festangestellten Lehrbeauftragten haben weiterhin die Möglichkeit auf dem zweiten Bildungsweg, dem sogenannten Track 2, den Bachelor in Erziehungswissenschaften nachzuholen. Bedingungen sind ein Abitur, mehrjährige Berufserfahrung in der Grundschule und eine gewisse Anzahl an Weiterbildungen oder das Weiterbildungszertifikat für Lehrbeauftragte.

Dieses Schuljahr wurde allerdings keine solche berufsbegleitende Ausbildung angeboten: es gab nicht genug Kandidaten. Nach zwei Jahrgängen, 2016/2017 und 2017/2018 hätten 18 Lehrbeauftragte den zweiten Bildungsweg geschafft, allerdings ohne Freistellungen vom Unterricht (im Gegensatz zu den Quereinsteigern).

Für alle Lehrbeauftragte gilt, dass ein luxemburgischer Abiturabschluss (oder ähnliches), die Beherrschung der drei Landessprachen und vier Wochen Praktika sind die Grundvorausetzung um an einer Grundschule zu unterrichten.