Am Donnerstag zog Sam Tanson Bilanz aus dem pandemiebedingten Hilfsprogramm „Neistart Lëtzebuerg“ für den Kultursektor. Neben einer genauen Aufschlüsselung des fünf Millionen schweren Budgets informierte die Kulturministerin über neue Schwerpunkte in der Kulturpolitik.

„Wir werden in Zukunft verstärkt den kreativen Prozess unterstützen und unsere Hilfsprogramme nicht immer an Endprodukte binden“, sagte Sam Tanson (Déi Gréng) auf der Pressekonferenz am Donnerstag. Das freie Arbeiten zu unterstützen, sei eine der Lehren, die das Kulturministerium aus den Erfahrungen der Pandemie ziehe.

Eine der konkreten Maßnahmen: Das pandemiebedingt eingeführte Stipendium für eine „Künstlerresidenz zu Hause“ (Résidence à domicile) werde auch in Zukunft beibehalten. Bei der anstehenden Reform des Gesetzes von 2014 stünden neben der Überarbeitung des Künstlerstatuts vor allem auch Anpassungen bei der Prozedur und Ausrichtung der Stipendien im Mittelpunkt. Diese Notwendigkeit hätten die Erfahrungen der letzten Monate noch unterstrichen. „Wir wollen die Bewerbungen vereinfachen und der eigentlichen, kreativen Arbeit mehr Zeit einräumen“, begründet Sam Tanson die geplanten Änderungen.

Die Krise hätte auch interne Reflexionen über das Bedürfnis und die Notwendigkeit einer klaren Deontologie für den Kultursektor vorangetrieben. „Wir müssen Lösungen finden, die zur Absicherung der Künstler und Künstlerinnen beitragen“, sagt die Kulturministerin. Zu oft würden Künstler heute bei Absagen von Veranstaltungen nicht für ihre bereits im Vorfeld der Aufführungen geleistete Arbeit bezahlt. Die Verträge müssten hier auf eine solidere Basis gestellt werden. Am 15. Juni wird hierzu ein erstes digitales Treffen mit den Verantwortlichen des Sektors stattfinden.

Ein Neustart für eine hart getroffene Branche

Das letzte Jahr sei ein „sehr intensives“ Jahr gewesen, dass die Verletzbarkeit des Sektors deutlich aufgezeigt hätte, so die Kulturministerin. Die für das pandemiebedingte Hilfspaket ab dem 27. Mai 2020 zur Verfügung gestellten fünf Millionen Euro seien nun auch ausgegeben worden. Mehr als 220 Adressaten hätten von den zwölf Maßnahmen in drei Kategorien des Hilfsprogramms profitieren können. Neben der sozialen Komponente, die stabilisierende Rolle der Kultur in Krisenzeiten zu unterstützen, ging es bei den Hilfsleistungen vor allem um konkrete Hilfestellung für Künstler sowie Kulturhäuser und Strukturen.

Von den fünf Millionen Euro flossen knapp eineinhalb Millionen direkt in Entschädigungszahlungen für finanzielle Verluste, die aufgrund von Absagen, dem Verschieben von Veranstaltungen oder aufgrund von Schließungen ganzer Einrichtungen entstanden.

Knapp 1,5 Millionen Euro für Künstlerresidenzen

Der bedeutendste Anteil der Fördermittel kam der Wiederbelebung der Kultur und des künstlerischen Schaffens zugute. Mit über zwei Millionen Euro wurden so insgesamt neun Maßnahmen unterstützt. 300.000 Euro wurde einem Künstlerkollektiv für Arbeiten im Schloss von Bourglinster zur Verfügung gestellt, weitere 416.000 Euro flossen in Künstlerresidenzen, die insgesamt 13 konventionierte Kulturhäuser für eine Dauer von mindestens sechs Monaten anboten. Die bereits erwähnte „Résidence à domicile“ wurden mit 861.395 Euro finanziert, die 123 Künstlerinnen und Künstlern zugute kamen.

Des weiteren wurden knapp 50.000 Euro für musikalische Auftragsarbeiten und etwas mehr als 150.000 für den Erwerb von Kunstwerken für die hausinterne Sammlung ausgegeben. Mit 200.000 Euro wurden zehn neue dramatische Stücke unterstützt und etwas über 70.000 Euro gab es für die Entwicklung neuer Formate. „Die Entwicklung digitaler Formate ist eine der Krisenentdeckungen, die mittelfristig nachwirken werden“, meinte Sam Tanson hierzu.

Der dritte Teil der Fördergelder ging an regionale Museen (zwölf Projekte im Wert von 720.000 Euro) und Stätten des Kulturerbes (vier Projekte im Wert von knapp 560.000 Euro). „Ich bin davon überzeugt, dass wir die Früchte dieser Maßnahmen in den nächsten Jahren sehen werden“, sagte die Kulturministerin Sam Tanson zum Abschluss der Pressekonferenz zuversichtlich.