Wegen seiner schwierigen Vergangenheit will ein Mann seinen Familiennamen ablegen und den von Frau und Tochter übernehmen. Dafür reicht er einen Antrag beim Justizministerium ein – der aber abgelehnt wird. Die Richter des Verwaltungsgerichts sehen das allerdings anders.
Dass ein Mann den Nachnamen seiner Frau annehmen will, war früher äußerst selten – und ist auch heute noch eher die Ausnahme statt die Regel. Ein Mann wollte aber genau das. „Es ist schon ein besonderer Fall“, sagt seine Anwältin Alexandra David im Gespräch mit REPORTER. „Zumal eher Frauen dazu bereit sind, den Namen ihres Mannes anzunehmen.“
Ihr Mandant wollte es anders machen. Also reichte er dafür einen Antrag beim Justizministerium ein. Dieses lehnte seinen Antrag in Form eines großherzoglichen Beschlusses ab.
Weil der Mann sich damit nicht zufriedengab, wurde aus dem Fall für das Justizministerium ein Fall für die Justiz. Das Verwaltungsgericht entschied Mitte Januar für den Mann: Die Ablehnung des Ministeriums sei zu annullieren. Und das aus gleich mehreren Ursachen.
Name der Geburtsurkunde gilt
Fest steht: Dass jemand den Namen des Ehepartners – meist sind es Frauen – annimmt, ist in Luxemburg ein alter Brauch. Rechtlich ist es allerdings nicht erlaubt, seinen Nachnamen zu ändern. Jede Person behält ihr Leben lang den Namen, der in der Geburtsurkunde festgeschrieben steht. Das gilt sowohl für Frauen als auch für Männer.
Auf dieses Gesetz basiert sich auch das Justizministerium in seiner Argumentation. Es ließ sich außerdem ein Gutachten des Staatsrats und der Generalstaatsanwaltschaft erstellen. Beide sprachen sich gegen eine Namensänderung aus. Im Schreiben des Generalstaatsanwalts steht: „Le droit luxembourgeois ne permet pas, en effet, à l’homme marié de porter le nom de sa conjointe.“
Im Gesetz steht allerdings auch, dass einer Namensänderung in bestimmten Fällen stattgegeben werden kann. Nämlich dann, wenn ernste und außergewöhnliche Gründe vorliegen („circonstances exceptionnelles et de raisons importantes“).
Vater wollte Mutter ermorden
Gründe für seine Entscheidung nannte der Mann gleich ein paar. Nicht nur tragen seine Ehefrau und sein Kind einen Namen und er einen anderen. Durch die rechtliche und emotionale Bindung würde er den Namen der beiden gerne übernehmen.
Die Wurzel seiner Entscheidung ist allerdings seine Familiengeschichte: Eine „raison importante“, wie das Verwaltungsgericht argumentiert. Er kann und er will sich nicht mehr mit seinem Familiennamen identifizieren. Der Vater habe vor Jahren versucht, die Mutter des Klägers umzubringen – eine Tat, für die er zu einer Gefängnisstrafe von 15 Jahren verurteilt wurde.
Die Familie habe zunächst noch darauf bestanden, den Kontakt zum Vater aufrecht zu erhalten. Seit nunmehr 20 Jahren habe er diesen aber abgebrochen, so der Mandant.
Auch seine Anwältin argumentiert, dass der Nachname ihres Mandanten väterlicherseits nichts mehr über seine Familienzugehörigkeit aussagt. Könne er den Namen seiner Frau und seines Kindes annehmen, würde diese Bindung hingegen weiter gestärkt.
Muss der Mann also einen Namen tragen, den er gar nicht haben will? Der für ihn nichts mehr bedeutet – und der sogar in Zusammenhang mit einem versuchten Mord steht? Das Justizministerium meinte: Ja.
Besondere Umstände erlauben Namensänderung
Das Verwaltungsgericht sah das anders: Unbegründet sei es einer Person in Luxemburg nicht erlaubt, den Namen des Partners anzunehmen. Die Richter argumentierten, dass in dem vorliegenden Fall allerdings „des circonstances exceptionnelles justifiant un changement“ überwiegen – und eine Namensänderung gerechtfertigt sei.
Das Ministerium muss den großherzoglichen Erlass somit annullieren. Eine für den Mann geforderte Entschädigung von 1.000 Euro lehnten die Richter allerdings ab. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts fiel Mitte Januar. Aus dem Justizministerium hieß es auf Nachfrage von REPORTER, man wolle nicht gegen das Urteil in Berufung gehen.