Die Tierschutzvereinigung „Give us a Voice“ erhält nicht den Status „d’utilité publique“. Das hat nun das Verwaltungsgericht bestätigt. Die ASBL mit an der Spitze dem Piraten-Politiker Daniel Frères hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, der aber von staatlicher Seite angelehnt wurde.

Gegen diese Ablehnung hatte der Verein Einspruch eingelegt, sodass sich die jeweiligen Parteien Ende Januar vor dem Verwaltungsgericht wiederfanden, wie Reporter.lu berichtete. Dort kritisierte der Anwalt der Vereinigung, dass die Verweigerung des Status eine willkürliche und aufgrund der Person von Daniel Frères auch politische Entscheidung sei. Dabei erfülle „Give us a Voice“ die nötigen Kriterien, um als eine Organisation anerkannt zu werden, die im Sinne der Allgemeinheit tätig ist, so der Anwalt aus der Kanzlei von Gaston Vogel.

Die Gegenseite widersprach dem. Der Vertreter des zuständigen Justizministeriums argumentierte, dass niemand infrage stelle, dass es sich beim Tierschutz um ein Engagement im Sinne der Allgemeinheit handele. Der Verein als solcher weise aber nur Aktivitäten von geringem Umfang auf und erfülle damit nicht die Kriterien für ein „Statut d’utilité publique“, wie sie das ASBL-Gesetz vom 21. April 1928 vorgibt.

Von einer willkürlichen und politisch motivierten Entscheidung könne denn auch keine Rede sein. Die Prüfung des Antrags sei gesetzeskonform erfolgt und basiere auf den Tätigkeitsberichten von „Give us a Voice“ sowie einer Empfehlung des Finanzministeriums. Das Finanzministerium wurde in diesem Fall zurate gezogen, da der Status des öffentlichen Nutzens vor allem von fiskalischem Interesse ist, weil die Spenden an entsprechende Organisationen steuerlich abgesetzt werden können.

Dies können die Unterstützer von „Give us a Voice“ nun auch weiterhin nicht tun. In seinem Urteil vom 30. März hält das Verwaltungsgericht nämlich fest, dass aus den Informationen, die die Vereinigung vorlegte, nicht hervorgehe, dass ihre Aktivitäten von öffentlichem Nutzen seien, wie es das Gesetz vorsieht. Auch darüber hinaus sei von staatlicher Seite nicht gegen die gesetzlich vorgeschriebene Prozedur verstoßen worden, sodass die Verweigerung des Status rechtens sei.

Die Vereinigung hat nun noch die Möglichkeit, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen und ihre Sicht der Dinge vor dem Verwaltungsberufungsgericht darzulegen. Ihr langjähriger Präsident Daniel Frères wird sich derweil am 22. April als Privatperson vor Gericht verantworten müssen. Dann steht das Berufungsverfahren in seiner persönlichen Strafsache an. (GS)


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