Die Regierung will das Bauen in geschützten Zonen erleichtern. Doch die Reform von Umweltminister Serge Wilmes gerät ins Stocken. Statt der versprochenen Vereinfachung drohen Konfusion und neue rechtliche Unsicherheiten für die Gemeinden.

Sie zog sich wie ein roter Faden durch die zweite Amtszeit der Dreierkoalition: die Grünzone. Zwischen der Gartenhaus-Affäre des ehemaligen Bürgermeisters von Differdingen, Roberto Traversini (Déi Gréng), und etlichen Klagen von Immobilienbesitzern vor dem Verwaltungsgericht entwickelte sich die Frage mehr und mehr zum politischen Minenfeld. Zu diesem Zeitpunkt galt das noch für das zuständige Umweltministerium und die früheren grünen Minister, Carole Dieschbourg und Joëlle Welfring.

Politisch heikel wurde das Dossier auch, weil die Gerichte die damalige Koalition zum Handeln zwangen. Im Wahljahr 2023 hielt nämlich der Verwaltungsgerichtshof in einem Grundsatzurteil fest, dass die Auslegung des Naturschutzgesetzes durch das Umweltministerium gegen die Verfassung verstoße. Die strenge Auslegung des Gesetzes durch Blau-Rot-Grün sahen die Richter als unverhältnismäßig an.

Besitzer von Häusern in der Grünzone müsse es grundsätzlich erlaubt sein, ihre Häuser energetisch zu sanieren, lautete etwa ein Einwand. Geklagt hatte damals ein Ehepaar aus Remich, das eine Solaranlage auf seinem Haus installieren wollte. Das Umweltministerium passte seine Genehmigungspraxis zwar an die Rechtsprechung an. Doch für eine grundlegende Reform blieb kurz vor den Nationalwahlen keine Zeit mehr.

Neue Zone schafft neue Probleme

Ebendiese grundlegende Reform versprach dann die neu gewählte CSV-DP-Koalition. In seiner ersten Regierungserklärung beschrieb Premierminister Luc Frieden (CSV) den neuen Ansatz mit einer Klima- und Umweltpolitik, die die Bürger „nicht nervt“. Liefern sollte dabei vor allem Umweltminister Serge Wilmes (CSV). Neben einer generellen Anpassung des Naturschutzgesetzes versprach der zuständige Minister eine weitere Neuerung: die Probleme beim Bau in einer bestehenden Grünzone sollen durch eine neuartige Grünzone gelöst werden. Im Juli stellte Serge Wilmes im Rahmen des „Logementsdësch“ gemeinsam mit Innenminister Léon Gloden (CSV) seine Pläne zur sogenannten „Zone verte bis“ der Öffentlichkeit vor.

Das einfach klingende Prinzip der Reform: Bestehende Gebäude, die in einer Grünzone liegen, sollen in einem Allgemeinen Bebauungsplan (PAG) umgewidmet werden können. Fortan sollen die Häuser als sogenannte „Ilôts déconnectés“ innerhalb einer Grünzone angesehen werden. Da diese Gebäude somit formal nicht mehr in der per Gesetz geschützten eigentlichen Grünzone liegen, könnte die Genehmigung von baulichen Veränderungen großzügiger ausfallen.

L’imprécision du dispositif sous examen porte atteinte à la sécurité juridique de sorte que le Conseil d’Etat doit s’opposer formellement à la loi en projet dans son ensemble.“Gutachten des Staatsrats

Doch nicht nur Gemeindepolitiker, sondern auch Baurechtsexperten und nicht zuletzt der Staatsrat sehen die Pläne des Umweltministers kritisch. Ihr Einwand: Aus der Grünzone droht mehr und mehr eine rechtliche Grauzone zu werden. Die Kritik bezieht sich damit auch auf das Anliegen der Regierung, den Naturschutz an anderer Stelle zu lockern. So wollen CSV und DP etwa landwirtschaftlichen Betrieben erleichtern, sich in einer Grünzone anzusiedeln …