Der Europäische Gerichtshof hat das Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission gegen Luxemburg im Fall Fiat-Chrysler am Dienstag für nichtig erklärt. Damit hoben die Richter ein Urteil aus erster Instanz auf, das die Klage von Luxemburg und dem Autokonzern gegen die Beanstandung eines Steuerrulings abgewiesen hatte. Die EU-Kommission habe in ihrer Beurteilung internationale Steuerregeln angewandt, doch die Luxemburger Gesetze und Regeln nicht beachtet. Das sei ein Rechtsfehler, urteilten die Richter nun in zweiter Instanz.

Es sei ein „großer Rückschlag für die Steuergerechtigkeit“, kommentierte die EU-Kommissarin Margrethe Vestager das Urteil auf Twitter. Luxemburg habe recht behalten, sagte derweil Finanzministerin Yuriko Backes (DP) bei „Radio 100,7“. Das Urteil sei aber letztlich nur noch von „historischem Interesse“, weil die Steuerregeln sich bereits geändert hätten. Irland und Fiat hatten gegen das Urteil aus erster Instanz Einspruch erhoben, Luxemburg hingegen nicht.

2015 hatten die Wettbewerbshüter die Nachzahlung von zwischen 20 und 30 Millionen Euro an Steuern an Luxemburg gefordert. Fiat hatte das Geld bereits 2016 auf ein Treuhandkonto überwiesen und erhält es nun zurück. Die Finanzministerin wollte sich gegenüber „Radio 100,7“ nicht dazu äußern, dass die Summe nun dem Staat entgeht.

Im strittigen Ruling für die Luxemburger Finanzierungstochter von Fiat-Chrysler ging es um sogenannte Verrechnungspreise und den Fremdvergleichsgrundsatz – also dass Tochterfirmen eines Konzerns in Steuerfragen so handeln müssen, als ob es unabhängige Unternehmen seien. Die EU-Kommission hatte 2015 entschieden, dass Luxemburg dem Autokonzern einen ungerechtfertigten Steuervorteil und somit eine illegale staatliche Beihilfe gewährt habe, weil das Ruling nicht der Praxis anderer Rulings entsprochen habe. Die Richter in zweiter Instanz kritisierten dagegen nun, dass die EU-Kommission bei der Bewertung die Luxemburger Regeln nicht berücksichtigt habe.

Die EU-Kommission begrüßte in einer Stellungnahme, dass die Richter bestätigt hätten, dass sie Staatsbeihilfen auch dann prüfen könne, wenn dies Bereiche betreffe, die nicht im EU-Recht harmonisiert seien. Sie werde denn auch weiterhin alle verfügbaren Mittel einsetzen, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren und gegen illegale Steuererleichterungen für Konzerne vorzugehen, heißt es weiter. (LS)