Die Regierung wollte erst mit den jeweiligen Gesetzesprojekten die Kosten des „Solidaritéitspak 3.0“ berechnen. Die ersten Entwürfe liegen nun vor und es wird offensichtlich, dass der finanzielle Spielraum nicht reichen wird. Das hat auch Folgen für die Staatsschulden.
Eigentlich sollte es bei der letzten Tripartite nur um eine Zahl gehen: 500 Millionen Euro. So hoch schätzte Yuriko Backes (DP) den finanziellen „Sputt“, der Steuererleichterungen für dieses Jahr noch möglich machte. Nach den Verhandlungen wurden daraus allerdings schnell 850 Millionen Euro. Dies würde sowohl die „strukturellen“ – also wiederkehrenden Kosten – als auch die „nicht strukturellen“ Kosten des Maßnahmenkatalogs für 2023 und 2024 beinhalten, so die Ministerin im Interview mit „Radio 100,7“.
Wie groß der tatsächliche finanzielle Spielraum sei, war nach den Verhandlungen offenbar für niemanden ersichtlich. Während der parlamentarischen Debatte warfen die Erklärungen der Finanzministerin bei der Opposition mehr Fragen auf, als sie Antworten bekam.
Nun steht allerdings fest: Die Rechnung des Finanzministeriums geht nicht auf. Tatsächlich liegen die Kosten des „Solidaritéitspak 3.0“ weit über den Beträgen, die die Ministerin nannte. Zwar legen die Gesetzesprojekte der Regierung nahe, dass der sogenannte „strukturelle“ Finanzrahmen nicht gesprengt wird. Die Obergrenze von 500 Millionen Euro jährlich kann also wahrscheinlich eingehalten werden. Allerdings übertreffen die kurzfristigen Maßnahmen im Kontext der Energiekrise um ein Vielfaches den selbst auferlegten Finanzrahmen.
455 Millionen Euro jedes Jahr
Während der Verhandlungen stritten die Sozialpartner vor allem um die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation. Als kurzfristige Lösung wird für dieses Jahr ein Steuerkredit eingeführt, bevor die Tabelle im nächsten Jahr an 2,5 Indextranchen angepasst wird. Das entsprechende Gesetzesprojekt hat die Regierung mittlerweile dem Parlament vorgelegt. Es enthält auch weitere steuerpolitische Maßnahmen wie die Einführung eines CO2-Steuerkredits oder die Erhöhung des steuerbefreiten Betrags für Vermieter von Sozialwohnungen.
Laut der „Fiche financière“ des Projekts liegt der Gesamtbetrag der Kosten dieser Maßnahmen für 2023 schon bei 300 Millionen Euro. Für das kommende Jahr belaufen sie sich bereits auf 405 Millionen Euro. Davon werden 365 Millionen Euro das Staatsbudget auch nachhaltig belasten. Hierbei handelt es sich um einen Teil der besagten „strukturellen“ Ausgaben.
Diese neuen Maßnahmen lassen wir uns etwas kosten, dessen sind wir uns bewusst.“Premierminister Xavier Bettel (DP)
Zusätzlich dazu fallen auch die Erhöhung des „Bëllegen Akt“ von 20.000 auf 30.000 Euro, die steuerliche Befreiung von mit Fotovoltaik produziertem Strom und der steuerlich absetzbare Betrag für einen Immobilienkredit unter die Liste der „strukturellen“ Ausgaben, erklärt das Finanzministerium auf Nachfrage von Reporter.lu.
Allerdings wurde von den drei benannten Maßnahmen lediglich eine bereits als Gesetzesprojekt eingereicht …
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