„Die Konformitätsrate ist nicht zufriedenstellend“, so das Resultat einer Analyse des Handelsverzeichnisses „Luxembourg Business Registers“ (LBR). Durchgeführt hat diese Analyse das Justizministerium, nachdem die internationale journalistische Recherche „OpenLux“ nicht nur auf kriminelle Machenschaften, sondern auch auf Fehleintragungen im LBR hingewiesen hatte. Als Reaktion darauf soll das LBR nun reformiert werden.

Die geplante Reform, über die Reporter.lu ausführlich berichtete, geht einher mit einer Verdopplung der Belegschaft des LBR. Diese Arbeitskräfte werden auch gebraucht, denn Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) hat sich viel vorgenommen. Das Handelsregister soll proaktiver werden und nicht mehr nur Informationen sammeln – sondern auch dafür sorgen, dass diese konform eingetragen werden.

Infolgedessen sollen in Zukunft Gesellschaften, aber auch Vereine, deren Daten nicht korrekt erfasst sind, in einer ersten Phase auf ihre Verfehlungen individuell angesprochen werden. Erfolgt keine Reaktion, kann das LBR administrative Strafen verhängen und Vermerke in den öffentlich einsehbaren Einträgen im Register platzieren. Eine Gesellschaft kann auch ganz aus dem Verzeichnis gelöscht werden, wenn sie weiterhin nicht kooperiert. Letztlich kann das LBR eine Gesellschaft auch der Staatsanwaltschaft melden, wenn der Verdacht auf kriminelle Machenschaften besteht.

Trotzdem soll das LBR nicht zum „Polizisten des Finanzplatzes“ werden, so die Justizministerin am Montag auf einer Pressekonferenz: „Das Handelsregister ist zuständig für die Aufnahme und die Konformität der Informationen über Gesellschaften in Luxemburg“.

Dies gilt auch für die Minderjährigen im Handelsregister: Reporter.lu hatte vergangene Woche zusammen mit dem „Organized Crime & Corruption Reporting Project“ (OCCRP) und weiteren Medienpartnern aufgedeckt, wie Kinder als Inhaber von luxemburgischen Gesellschaften eingesetzt werden, um die wahren Besitzverhältnisse zu verschleiern. Darauf angesprochen, nahm Sam Tanson das LBR in Schutz, mit dem Argument, dass es wohl nicht zu verbieten sei, Minderjährige als Inhaber einzutragen. Und es sei „die Aufgabe aller Akteure, der Notare, der Buchhalter, der ‚Cellule de Renseignement Financier‘, dafür zu sorgen, dass die Geldwäscheabwehr funktioniert.“ Überhaupt befand die Ministerin, dass es sich hierbei eher um ein „Randphänomen“ handeln würde.

Der Gesetzentwurf zur Reform des LBR wurde Ende Januar eingereicht und befindet sich nun auf dem Instanzenweg. (LC)


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