Das Gesundheitsministerium stützt die geplante Reform der privaten Ärztegesellschaften offenbar auf einen Gesetzentwurf von Interessenvertretern aus der Ärzteschaft. Im Gespräch mit „Radio 100,7“ bestätigte Pit Buchler, Präsident des „Collège médical“, dass der Text auf Initiative seines Berufsverbands und der „Association des médecins et médecins-dentistes“ (AMMD) entstanden sei. Beide hätten gemeinsam die private Anwaltskanzlei „Arendt&Medernach“ damit beauftragt, einen dementsprechenden Gesetzentwurf auszuarbeiten. Die „Santé“ hat sich bisher nicht dazu geäußert.

Die Kosten für den Entwurf seien zu gleichen Teilen vom Collège médical und der AMMD übernommen worden, so Pit Buchler weiter. Die Santé habe den Text zu weiten Teilen übernommen und zur Grundlage ihres Vorentwurfs gemacht, erklärte der Ärztevertreter gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Radiosender. Bereits im April hatte die Wochenzeitung „Lëtzebuerger Land“ über den Entwurf berichtet.

Die Reform sieht unter anderem vor, dass Ärzte Gesellschaften gründen können, bei denen sie als Teilhaber fungieren. Dies würde es unter anderem ermöglichen, private Ärztezentren zu eröffnen. Bisher ist es so, dass Ärzte sich frei „assoziieren“ können, etwa wenn sich mehrere Allgemeinärzte ein Praxisgebäude teilen. Die Kosten und die Honorare können in diesem Fall geteilt werden.

Der Gesetz-Vorentwurf würde jedoch einen Schritt weiter gehen und es den Gesellschaften erlauben, selbst Ärzte einzustellen. Potenziell wären so auch kleine Kliniken denkbar, die neben den klassischen, durch die staatliche Gesundheitskasse finanzierten Krankenhäusern existieren. Die Reform wäre demnach ein Schritt hin zu einer privatwirtschaftlichen Liberalisierung des staatlichen Gesundheitssystems.

Dass der vorliegende Gesetzentwurf einfach so vom Gesundheitsministerium übernommen wurde, überrascht. Denn eigentlich kommt Berufskammern und Interessenvertretern in Gesetzgebungsverfahren eine nachgeordnete Rolle zu. Legt die Regierung einen Entwurf vor, sollen sie diesen in einer Stellungnahme bewerten. Auch in diesem Fall wird sowohl das Collège médical als auch die AMMD nach ihrer Position zum Gesetz gefragt werden. Die Beurteilung dürfte dem Vernehmen nach positiv ausfallen. So erklärte Pit Buchler im Gespräch mit „Radio 100,7“: „Ich glaube wir wären froh, wenn wir immer in einer Position wären, wo wir einen Text gut finden, weil wir ihn selbst verfasst haben.“ (PS)