Nach ihrer Einigung vergangene Woche bei den „Tripartite“-Verhandlungen haben die Regierung und die Sozialpartner am Montag das entsprechende Abkommen unterzeichnet. Das sogenannte „Resilienzpak“ umfasst 20 Punkte und soll „die Inflation bremsen, die Kaufkraft stärken, die Wirtschaft schützen, Arbeitsplätze erhalten und die Umstellung auf erneuerbare Energien fördern“. Neben Beihilfen für Betriebe, auch landwirtschaftliche, sind diverse Maßnahmen vorgesehen, um Privathaushalte in der aktuellen Energiekrise zu unterstützen.
Das Maßnahmenpaket wurde am Dienstag zunächst im Parlament sowie später auf einer Pressekonferenz präsentiert und ist seit Montag auch auf der Webseite der Regierung einsehbar. Unter anderem senkt die Regierung vom 1. Juli bis zum 31. Dezember die Akzisen auf Diesel und Benzin und reduziert so die Preise um fünf Cent pro Liter. Ab dem 1. August subventioniert sie zudem Heizöl und Gas mit 15 Cent pro Liter bzw. Kubikmeter. Ab demselben Datum wird auch Strom mit vier Cent pro Kilowattstunde subventioniert. Bereits jetzt übernimmt der Staat bekanntlich einen Teil der Stromnetzkosten.
Die Regierung führt zudem am 1. Juni einen „Konjunktur-Steuerkredit“ ein, der der Anpassung der Steuertabelle an eine Indextranche entspricht. Diese Steuergutschrift gilt bis zum 31. Dezember und wird dann 2027 dauerhaft in die Steuertabelle integriert. Darüber hinaus wird bekanntlich auch der Mindestlohn erhöht. Dies erfolgt neben der bereits geplanten Anpassung um 3,8 Prozent ebenfalls über eine Steuergutschrift. Konkret wird der „Crédit d’impôt salaire social minimum“ (CISSM) am 1. Januar 2027 von 81 auf 179 Euro erhöht. Am 1. Juni 2027 erfolgt dann eine weitere Erhöhung auf 200 Euro. Der soziale Mindestlohn bleibt denn auch weiterhin von der Steuer befreit. „Aufgrund seiner Degressivität komme die Erhöhung des CISSM aber auch Arbeitnehmern zugute, die ein Gehalt von bis zu 3.600 Euro beziehen“, so das Abkommen …
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