„Mateneen. Fir all Famill. Fir all Kand.“: So lautet der Name eines neuen Maßnahmenpakets, das Premier Luc Frieden (CSV), Finanzminister Gilles Roth (CSV), Familienminister Max Hahn (DP) und Erziehungsminister Claude Meisch (DP) am Dienstag der Öffentlichkeit präsentierten. Das Paket umfasst unter anderem eine Erhöhung des Kindergeldes, eine Reform des „Chèque-service accueil“ und die Einführung einer einzigen, einheitlichen Steuerklasse. Diese soll den Namen „U“ tragen und am 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Mit dieser einzigen Steuerklasse sollen Steuerpflichtige bekanntlich künftig unabhängig von ihrem Familienstand besteuert werden. Dabei sollen die allermeisten entlastet werden, zumindest aber soll niemand etwas verlieren, wie Finanzminister Gilles Roth nochmals betonte. Steuerpflichtige der Klassen 1 und 1A sollen demnach 2028 automatisch in die neue Steuerklasse wechseln. Paare, die beim Inkrafttreten der Reform verheiratet oder „gepacst“ sind, haben hingegen die Wahl, ob sie in die neue Steuerklasse wechseln oder in der Klasse 2 bleiben wollen. Dafür sollen sie eine Übergangszeit von 25 Jahren erhalten.

Mit der Reform werden auch ein neuer Steuerfreibetrag für Kinder bis drei Jahre in Höhe von 5.400 Euro eingeführt, der Steuerkredit für Alleinerziehende um 500 Euro auf 4.008 Euro erhöht und der Freibetrag für Kinder, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen leben, von 5.424 auf 5.928 Euro hinaufgesetzt. Zudem werden auch die Obergrenzen für die steuerliche Absetzung von bestimmten Ausgaben, etwa für Versicherungen, für Bausparverträge oder auch für Haushalts-, Betreuungs- und Pflegepersonal, erhöht.

In Zukunft soll eine steuerpflichtige Person demnach keinen Einbußen mehr ausgesetzt sein, wenn sich ihre familiäre Situation ändert, etwa durch eine Scheidung oder den Todesfall des Partners. Musste die betroffene Person bis dato nach drei Jahren von der Steuerklasse 2 in die Steuerklasse 1A wechseln, ist dies aufgrund der Steuerklasse „U“ ab 2028 nicht mehr der Fall. Doch auch in der 25-jährigen Übergangsphase der Reform kommt die Regierung Betroffenen hier entgegen: Statt nach drei Jahren soll der Wechsel in die Steuerklasse 1A in dieser Zeit erst nach fünf Jahren erfolgen …