Die Regierung will einen Sonderurlaub für Eltern im Fall einer Fehlgeburt einführen. Das ist so im Koalitionsabkommen von CSV und DP festgehalten. Bisher liegt dazu jedoch noch kein Gesetzentwurf vor. Das könnte jetzt aber im Herbst der Fall sein. Das stellt zumindest Arbeitsminister Marc Spautz (CSV) in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der LSAP-Abgeordneten Claire Delcourt und Mars Di Bartolomeo in Aussicht.

Es sei geplant, den Text des entsprechenden Vorentwurfs den Sozialpartnern in einer nächsten Sitzung des „Comité permanent du travail et de l’emploi“ (CPTE) im Herbst vorzulegen. Das sei wesentlich, da die geplanten Änderungen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Auswirkungen hätten, erklärt Marc Spautz in seiner Antwort. Sollten keine wesentlichen Änderungen am Text erforderlich sein, könnte der Gesetzestext kurz nach dieser CTPE-Sitzung im Parlament eingebracht werden, so der Minister.

Marc Spautz erinnert denn auch daran, dass der geplante Text neben einem Sonderurlaub im Fall einer Fehlgeburt auch weitere Bestimmungen enthält, insbesondere zum Urlaub für pflegende Angehörige („Congé d’aidant“), zum Mutterschaftsurlaub („Congé de maternité“) oder zum Urlaub aus familiären Gründen („Congé pour raisons familiales“) …