Die Luxemburger Polizei kann mittelfristig mit sogenannten Bodycams ausgerüstet werden. In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause hat das Parlament das Gesetz verabschiedet, das den legalen Rahmen für den Einsatz der Kameras schafft. Ziel ist zum einen, Polizisten vor Anfeindungen, Angriffen und falschen Anschuldigungen zu schützen. Zum anderen soll mithilfe der Kameras mögliches Fehlverhalten von Beamten aufgeklärt werden können.

Die Aufnahmen sollen „à charge“ und „à décharge“ genutzt werden können, so die Berichterstatterin des Gesetzes, Stéphanie Empain. Die Grünen-Abgeordnete erinnerte daran, dass die Bodycams nicht nur eine langjährige Forderung der Polizei waren, sondern auch ein Punkt des Koalitionsvertrags. Stéphanie Empain erläuterte denn auch nochmals, dass die an der Uniform der Polizisten befestigten Kameras nur von den jeweiligen Beamten ausgelöst werden können.

Das Gesetz sehe klare Bestimmungen für den Einsatz vor …