Erneut musste das Parlament ein „Covid-Gesetz“ verabschieden. Es ist bereits die vierte Version des Textes. Der Gesetzgeber nutzte dieses Mal die Gelegenheit, um bekannte Mängel zu beheben und Klarheit bei den Verhaltensregeln in der andauernden sanitären Krise zu schaffen.

Fast jeden Monat das gleiche Spiel: Mars di Bartolomeo (LSAP) konnte seinen Abgeordnetenkollegen mittlerweile zum vierten Mal den Bericht über ein „Covid-Gesetz“  vorstellen. Damit sollen die Regeln, die seit dem Ende des „Etat de Crise“ gelten, bis Ende Dezember verlängert werden.

Obwohl das Parlament einige Fehler aus den vergangenen Versionen behoben hat, bleibt es ein „work in progress“: Falls die Krankenhäuser sich erneut mit Covid-19-Patienten füllen sollten, muss die Regierung vermutlich eine fünfte Version des Textes einreichen.

Minimale Anpassung der Regeln

Eine der wesentlichen Neuheiten des Textes: Mit dem neuen Gesetz soll die Isolationszeit von 14 auf zehn Tage reduziert werden. Sollte also jemand positiv getestet werden, könnte die Person bereits nach zehn Tagen wieder am sozialen Leben teilhaben. Gleichzeitig erhöht die Regierung allerdings die Dauer der Quarantäne für Menschen, die in engem Kontakt mit einem Infizierten waren. Demnach darf der Betroffene sich erst sechs Tage nach dem Kontakt testen lassen. Vor der Gesetzesänderung war dies bereits einen Tag früher möglich.

Des Weiteren erklärt das Gesetz, dass ein Visierschutz eine ordentliche Atemschutzmaske nicht ersetzen kann. Eine Ausnahmeregelung gelte nur für Menschen mit Behinderung oder bestimmten chronischen Krankheiten. Eine weitere Neuerung gibt es für Apotheker und Psychotherapeuten, die sich von nun an auch in die „Réserve Sanitaire“ einschreiben können.

„Mit diesem Gesetz wollen wir ja eigentlich nicht strenger werden, sondern nur mehr Klarheit schaffen“, sagte DP-Fraktionschef Gilles Baum während der Debatte im Parlament am Dienstag. Eine Einschätzung, die nicht nur von Abgeordneten der Regierungsparteien geteilt wird. Marc Baum (Déi Lénk) erkannte im Gesetz einen klaren „Fortschritt“. Die Gesetzgebung habe den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, so der Abgeordnete. Seine Partei stimmte zum ersten Mal für den Vorschlag eines Covid-Gesetzes.

Legislativer Flickenteppich

Tatsächlich wurden mehrere gesetzliche Klarstellungen nötig, weil der Regierung und den Abgeordneten früher mehrere Fehler unterlaufen waren. Die Abstimmung über dieses „Covid-Gesetz“ drängte sich zudem auf, da sonst alle Daten über die positiv getesteten Menschen verloren gegangen wären. Im vorherigen Text wurde lediglich vorgesehen, die Daten bis zu drei Monaten nach dem Ende des verfassungsmäßigen Ausnahmezustands aufzubewahren – was dem 24. September entsprechen würde. Durch das neue Gesetz darf die Gesundheitsbehörde die Daten jetzt für drei Monate aufbewahren und danach anonymisieren.

Ein ähnlicher Fehler unterlief den Behörden bei der Aufbewahrung der Daten über Flugpassagiere. Anfangs gab es noch keine klare gesetzliche Basis, auf die sich die Fluggesellschaften für das Sammeln der Daten berufen konnten. Erst mit der vorletzten Version des Gesetzes wurde dies behoben. Nun hat das Parlament erneut die Regeln angepasst, wonach die Daten sofort an die Behörden weitergereicht werden können.

Dennoch musste auch dieses Mal in letzter Minute eine Anpassung vorgenommen werden. „Wir haben jetzt festgestellt, egal wie viele Menschen über ein Gesetz schauen, kann einem immer etwas entgehen“, sagte Mars di Bartolomeo (LSAP). Dieses Mal konnte das Parlament noch in der letzten Minute nachbessern und klarstellen, wann das Gesetz in Kraft treten soll.

Die Abgeordneten haben das Gesetz mit 35 Ja-Stimmen verabschiedet. Die ADR hat gegen den Vorschlag gestimmt, vor allem weil sie die Grundfreiheiten der Bürger in Gefahr sieht. Die CSV-Fraktion hat sich enthalten.