Empfänger des Mindestlohns erhalten im neuen Jahr 3,2 Prozent mehr Gehalt. Das diesbezügliche Gesetz hat das Parlament in seiner letzten Sitzung vor den Weihnachtsferien einstimmig verabschiedet, sodass es zum 1. Januar in Kraft treten kann. Gerade jetzt in Krisenzeiten sei es wichtig, dass die sogenannten „kleinen Leute“ nicht im Stich gelassen würden, sagte der Berichterstatter des Gesetzes, der LSAP-Abgeordnete Dan Kersch.

Mit der Gesetzesänderung wird der Mindestlohn an die Entwicklung der Durchschnittsgehälter der Jahre 2020 und 2021 angepasst. Die Regierung nimmt alle zwei Jahre eine entsprechende Analyse vor und unterbreitet dem Parlament auf dieser Grundlage eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns. Die jetzt erfolgte Erhöhung, die den Staat 74,6 Millionen Euro kosten wird, war aber auch bereits in den vergangenen Tripartite-Verhandlungen so beschlossen worden.

Damit steigt der unqualifizierte Mindestlohn nun um 74,02 Euro auf nunmehr 2.387,40 Euro, der qualifizierte Mindestlohn um 88,03 Euro auf 2.864,08 Euro. Aktuell beziehen in Luxemburg 67.530 Personen den Mindestlohn. 52,5 Prozent davon sind auch hierzulande wohnhaft. Der Großteil dieser Arbeitnehmer ist im Handel oder im Gastronomiegewerbe tätig, wie Dan Kersch erklärte.

Luxemburg habe den Anspruch, dass Empfänger des Mindestlohns ein menschenwürdiges Leben führen können, sagte der LSAP-Fraktionsvorsitzende Yves Cruchten. Jedoch würde man diesem Anspruch angesichts der hohen Wohnungspreise und Lebenshaltungskosten nicht ganz gerecht werden. Das Phänomen der „Working poor“ gelte es weiter zu bekämpfen, betonten sowohl Yves Cruchten als auch Djuna Bernard (Déi Gréng). Myriam Cecchetti (Déi Lénk) kam zum Schluss, dass der Mindestlohn schlicht nicht hoch genug sei.

Neben dem Mindestlohn wird im neuen Jahr auch der Revis erhöht. Dies war ebenfalls in den Tripartite-Verhandlungen so entschieden worden. Es steigen aber auch die Renten, wie das Ministerium für soziale Sicherheit Anfang Dezember mitteilte. Demnach habe die Regierung wie jedes Jahr auf Grundlage einer Analyse der Generalinspektion der Sozialversicherung (IGSS) geprüft, ob eine Neubewertung der laufenden Renten erforderlich ist.

Das ist der Fall. Die IGSS berechnete für das Jahr 2023 einen Aufwertungsfaktor von 1,553 – was zu einer Rentenerhöhung von 2,2 Prozent führt. Diese Aufwertung komme zu den Indextranchen hinzu, die auch für die Renten gelten, so das Ministerium für soziale Sicherheit. (GS)