Luxemburg hat in den letzten Jahren viel in Satellitenkommunikation und Weltraumtechnologie investiert. Im Rahmen des „LuxGovSat“-Programms stellt der Staat internationalen Partnern denn auch Satellitenkapazitäten zur Verfügung. In einer parlamentarischen Anfrage wollte der Abgeordnete Marc Goergen (Piraten) jetzt von der Regierung erfahren, wie sie sicherstellt, dass diese Partner nicht gegen internationales Recht verstoßen, und ob bereits derartige Verstöße festgestellt wurden.
„Die Bereitstellung von Satellitenkapazitäten durch LuxGovSat an ausgewählte Dritte unterliegt einer Reihe von Maßnahmen, die verhindern sollen, dass deren Nutzung zu Verstößen gegen internationales Recht führt“, erklären Verteidigungsministerin Yuriko Backes (DP) und Wirtschaftsminister Lex Delles (DP) in ihrer Antwort. Die entsprechenden Verträge würden ausdrückliche Bestimmungen enthalten, die Kunden und Endnutzer zur Einhaltung geltenden Rechts verpflichten. Dies betreffe auch internationale Sanktionsregelungen und die Vorschriften im Bereich der Exportkontrolle.
Diese Aspekte würden auch bei der Prüfung potenzieller Kunden und der Bedingungen, unter denen die Dienstleistungen erbracht werden, berücksichtigt. Die Zuweisung von Satellitenressourcen erfolge zudem über geografisch vordefinierte Zonen, sogenannte „Beams“. Je nach technischer Konfiguration und den Bestimmungen des jeweiligen Vertrags könne die geografische Abdeckung der bereitgestellten Kapazitäten daher begrenzt sein …
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