Den Satz „Schued, datt Hexeverbrennungen net méi in sinn“ wollte Laura Zuccoli nicht einfach so stehen lassen. Im Frühjahr 2021 reichte die damalige Vorsitzende der „Association de soutien aux travailleurs immigrés“ (ASTI) Klage ein. Nun wurde das Urteil gegen den Verfasser dieses Facebook-Kommentars gefällt. Er muss 1.000 Euro Geldstrafe zahlen sowie weitere 500 Euro Schadenersatz an Laura Zuccoli, plus ihre 750 Euro Verfahrenskosten.

Der Verurteilte ist für die Justiz kein Unbekannter. Bereits im vergangenen Juni war er aufgrund von Aussagen in den sozialen Medien des Aufrufs zum Hass für schuldig befunden worden, auch wenn das Urteil damals durch eine „Suspension du prononcé“ ausgesetzt wurde. Dabei hatte es sich um Äußerungen in Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise gehandelt.

Im Fall von Laura Zuccoli hatte der Beschuldigte im Februar 2021 einen Beitrag des ADR-Abgeordneten Fred Keup kommentiert. Der Politiker hatte in einem Video die ASTI-Präsidentin wegen eines Meinungsbeitrags bei „RTL“ angegriffen. In ihrer „Carte blanche“ hatte Laura Zuccoli die Diskriminierung von Schülern mit kapverdischen Wurzeln thematisiert. Das Vorgehen von Fred Keup war damals auf Kritik von vielen Seiten gestoßen, allen voran von der ASTI.

Der Video-Beitrag des ADR-Abgeordneten habe eine „Welle des Hasses“ ausgelöst, so François Moyse, der Anwalt von Laura Zuccoli, Ende Januar vor Gericht. Dabei seien auch viele Äußerungen gefallen, die nichts mit dem Thema zu tun gehabt hätten, sondern sich nur gegen Laura Zuccoli als Person und explizit gegen sie als Frau gerichtet hätten. Darunter eben jener Satz „Schued, datt Hexeverbrennungen net méi in sinn“, dessen Verfasser in der Folge identifiziert werden konnte.

Es sei inakzeptabel, dass jemand von Hexenverbrennung schreibe und so das Leben eines Menschen bedrohe, argumentierte François Moyse, der diesbezüglich die Straftatbestände der Diffamierung, der Beleidigung und der Todesdrohung anführte. Laura Zuccoli selbst erklärte vor Gericht, sie habe sich persönlich angegriffen gefühlt. Abschließend betonte sie, dass es wichtig sei, derartige Anfeindungen nicht einfach so hinzunehmen, sondern dass man dagegen vorgehen müsse – auch weil es, wie in ihrem Fall, immer wieder zu solchen Vorfällen komme. (GS)


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