Eigentlich hätte im Berufungsverfahren um die sogenannte „Lunghi-Affäre“ an diesem Mittwoch das Urteil gefällt werden sollen. Nun aber kam es zu einer sogenannten „Rupture du délibéré“ und die Entscheidung wurde vertagt. Hintergrund ist die Anzeige einer Angeklagten gegen zwei ehemalige Verantwortliche des Luxemburger „Collège médical“. Diese sollen vertrauliche Patienteninformationen weitergegeben haben.

Es ist demnach ein weiteres Kapitel in der Affäre um Enrico Lunghi, den ehemaligen Direktor des „Musée d’Art Moderne Grand-Duc Jean“ (Mudam), dessen „RTL“-Interview aus dem Herbst 2016 und der „Den Nol op de Kapp“-Reportage, die der Sender daraus gemacht hatte. In erster Instanz waren in diesem Zusammenhang die beiden früheren „RTL“-Mitarbeiter Marc Thoma und Sophie Schram zu je 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der ehemalige CEO, Alain Berwick, und Steve Schmit, zum Zeitpunkt der Ausstrahlung verantwortlich für die Programmgestaltung, ihrerseits waren freigesprochen worden.

Nun gibt es allerdings einen neuen Sachverhalt, über den zuerst „Radio 100,7“ berichtete. Demnach habe Sophie Schram Anzeige gegen zwei Ärzte erstattet, weil diese gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen haben sollen. Ihrer Anwältin Lydie Lorang zufolge sei ein Dokument aufgetaucht, dass den Verdacht nahelege, dass Enrico Lunghi sich beim „Collège médical“ über medizinische Informationen zu Sophie Schram erkundigt und diese auch erhalten habe …