Die Kosten eines Gerichtsverfahrens können bisweilen die finanziellen Mittel der betroffenen Personen übersteigen. Damit trotzdem jeder die Möglichkeit hat, sein Recht einzuklagen, gibt es die sogenannte Prozesskostenhilfe. Dabei übernimmt der Staat die anfallenden Kosten. Bisher konnte aber nicht jede einkommensschwache Person davon profitieren. Mit einer Reform der „Assistance judiciaire“ soll sich das nun ändern.
Bis dato war das Recht auf die Prozesskostenhilfe so geregelt, dass bei Empfängern des Einkommens zur sozialen Eingliederung (Revis) der Staat alle Anwaltskosten übernahm. Überstieg das Einkommen eines Betroffenen die Schwelle des Revis auch nur um einen Cent, stand ihm im Prinzip keine Prozesskostenhilfe mehr zu. Die Entscheidung lag letztlich beim Vorsitzenden der Anwaltskammer, doch waren diesem oftmals die Hände gebunden …
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