Im Prozess um mutmaßliche Polizeigewalt auf der Bahnhofswache wurden die fünf Beschuldigten jetzt in vielen Punkten für schuldig befunden. Gegen sie wurden denn auch teils hohe Strafen verhängt. Gegen das Urteil können sie aber noch in Berufung gehen.
Nur einer war zur Urteilsverkündung erschienen: André A. stand einsam vor dem Richterpult, als der vorsitzende Richter die Entscheidungen in den insgesamt drei Strafverfahren gegen fünf ehemalige Polizisten der hauptstädtischen Bahnhofswache verlas. Anschließend verließ er schweigend den Saal. Wie gegen seine ehemaligen Kollegen erging auch gegen ihn ein Schuldspruch.
Denn auch wenn das Gericht die Beschuldigten in einzelnen Anklagepunkten freisprach, befand es sie in den meisten Punkten für schuldig. So wurde Tom D., dem im Hauptverfahren vorgeworfen wurde, am 20. Mai 2023 einen stark alkoholisierten Mann in einer Sichtzelle der Bahnhofswache misshandelt zu haben, zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, sowie 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das gleiche Strafmaß erging gegen Rick S., der bei dem Vorfall anwesend gewesen sein soll.
Joe K., der damals ebenfalls in der Zelle zugegen war, erhielt derweil eine zweijährige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe von 2.000 Euro. André A., dem vorgeworfen wurde, den Vorfall habe vertuschen zu wollen, wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro. Darüber hinaus untersagte ihm das Gericht für fünf Jahre die Ausübung eines öffentlichen Amtes.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Angesichts des Strafmaßes ist es jedoch wahrscheinlich, dass das Gericht die Angeklagten vom Hauptvorwurf der Folter freisprach und nur den Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung zurückbehielt. Die Richter blieben denn auch hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück, die Haftstrafen von bis zu sechs Jahren gefordert hatte.
Karriereende für Angeklagte
Für André A. bedeutet das Urteil dennoch faktisch das Ende seiner Laufbahn bei der Polizei. Auch Tom D. und Rick S. können nicht in den Staatsdienst zurückkehren. Nach geltendem Recht schließt eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst aus. Lediglich Joe K. hat noch Aussicht auf eine Rückkehr. Gegen ihn steht jedoch, wie gegen die übrigen suspendierten Beamten, weiterhin ein Disziplinarverfahren aus …
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