Drei Wochen. Mehr Zeit vergeht nicht zwischen einem Treffen und der Entscheidung eines 73-Jährigen, das eigene Vermögen neu zu vererben. Für die Staatsanwaltschaft ist das kein Zufall, sondern gezielte Ausnutzung. Nun steht deswegen ein Ehepaar vor Gericht.

Im Juni 2019 trifft Norbert C. auf der Terrasse eines Restaurants in Berchem auf zwei Menschen aus seiner Vergangenheit: Patrice S. und Antònio C. hatten Jahre zuvor eine Gaststätte betrieben, in der Norbert C. damals verkehrte. Seit der Schließung des Lokals im Jahr 2012 hatten sie jedoch keinen Kontakt mehr. Das plötzliche Wiedersehen wirkt auf den ersten Blick beiläufig. Ein Gespräch, ein Austausch von Erinnerungen. Doch es bleibt nicht dabei. Innerhalb weniger Wochen entsteht ein enges Verhältnis. Das Ehepaar holt den 73-Jährigen regelmäßig zu sich nach Hause, unterstützt ihn im Alltag – und gewinnt sein Vertrauen.

Was wie eine späte, glückliche Wendung wirkt, sieht die Staatsanwaltschaft später anders. Das Aufeinandertreffen mag Zufall gewesen sein, die Annäherung aber nicht. Sie soll gezielt erfolgt sein, in einem Moment besonderer Verletzlichkeit. Fast sieben Jahre nach dem Aufeinandertreffen in Berchem stehen Patrice S. und Antònio C. vor Gericht. Dem 67-Jährigen und der 59-Jährigen wird „Abus de faiblesse“ vorgeworfen, also die Ausnutzung der Willensschwäche oder des Urteilsvermögens einer anderen Person.

Neue Bekanntschaft, neues Testament

Denn Norbert C. lebte im Sommer 2019 allein. Seine Frau war vier Jahre zuvor gestorben, zuletzt hatte er auch seinen Hund verloren. Wegen eines Nervenschadens konnte er nur schwer gehen und war zunehmend auf Hilfe angewiesen. Zudem litt er an Demenz, trank viel Alkohol und stand unter einer Pflegschaft („Curatelle“). Größere Ausgaben mussten von seinem Beistand genehmigt werden. Die Anklage wirft Patrice S. und Antònio C. vor, die Schwäche von Norbert C. bewusst ausgenutzt zu haben, um sich Zugang zu seinem Vermögen zu verschaffen. Im Zentrum des Verfahrens steht ein beträchtliches Erbe: ein Haus in Bettemburg, eine Wohnung in Düdelingen sowie Ersparnisse in Höhe von rund 500.000 Euro.

Anfang Juli 2019, nur drei Wochen nach dem Wiedersehen, setzte Norbert C. seinen Bekannten Antònio C. als alleinigen Erben ein. Das entsprechende handschriftliche Testament wurde bei einem Notar in Bettemburg hinterlegt. Für die Ermittler ist das Dokument auffällig. „Die Handschrift war nicht gut, der Satzbau schlecht. Er hatte sogar seinen eigenen Namen falsch geschrieben“, erklärte der leitende Ermittler vor Gericht. Die Angaben zu Antònio C. seien hingegen fehlerfrei gewesen.

In diesem Dossier hat man den Eindruck, dass man sich über uns lustig macht.“Vertreter der Staatsanwaltschaft

Mitte Juli 2019 traf Norbert C. dann bereits Vorbereitungen für ein weiteres Testament. Er suchte zunächst einen Notar in Grevenmacher auf, nachmittags erschien er dann für einen geplanten Termin im Rahmen seiner Pflegschaft vor dem Vormundschaftsgericht. Dort berichtete er von seiner neuen Bekanntschaft – und davon, dass er Antònio C. als Erben eingesetzt hatte. Die zuständige Magistratin wurde misstrauisch. Sie befragte Antònio C., der Norbert C. zu dem Termin begleitet hatte, eindringlich – und erstattete später Anzeige …

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