Drogenexzesse, brutale Übergriffe, prahlerische Chats: Fünf Beamten drohen wegen mutmaßlicher Polizeigewalt längere Haftstrafen. Neue Recherchen von Reporter.lu zeigen: Interne Ermittlungen deckten weitere Missstände auf, die im Prozess jedoch keine Rolle spielten.
Das Video dauert 40 Sekunden. Eine Flamme entzündet die Kräuter, Wasser blubbert, dichter Rauch füllt die Bong. Tom D. sitzt in einem Bürostuhl, setzt den Glaskörper der Wasserpfeife an die Lippen, inhaliert tief und stößt Rauchschwaden aus.
Die Aufnahme zeigt keinen Teenager beim Drogenexperiment, sondern einen Polizisten. Und er ist nicht allein. Anfang Juni 2023 filmen der Beamte und seine Arbeitskollegen Nicolas M. und Fränk M. sich gegenseitig beim Cannabiskonsum. Anschließend schickt einer von ihnen die Videos an einen weiteren Kollegen. „Fuck. Dir 3 hutt se net méi all“, antwortet Joe K. auf WhatsApp. Und ergänzt anerkennend, dass Tom D. den Rauch inhaliert habe, „wéi wann et näischt wier“. „Ehrenmann“, meint daraufhin Fränk M.
Das Video ist nur ein Ausschnitt einer deutlich größeren Affäre. Es waren nämlich nicht Joints oder Bongs, welche die Ermittler der „Inspection générale de la police“ (IGP) auf eine Drogenspur brachten, sondern schwere Vorwürfe von Polizeigewalt. Tom D. soll am 20. Mai 2023 einen betrunkenen Mann im Beisein seiner Kollegen Joe K. und Rick S. in einer Sichtzelle der Bahnhofswache misshandelt haben. Später soll ein Vorgesetzter, André A., versucht haben, die Tat zu vertuschen.
Als ein junger Polizist die mutmaßliche Tat Ende Juni 2023 meldete, weitete sich die Untersuchung schnell aus. Ermittler stießen auf weitere mögliche Straftaten und ein Arbeitsumfeld, in dem Alkohol- und Drogenexzesse offenbar nicht hinterfragt, sondern normalisiert wurden.
Beschaffung, Konsum und Handel
Ein Teil der Vorwürfe wurde in den vergangenen Wochen vor Gericht verhandelt, wie Reporter.lu bereits berichtete. Fünf Polizisten sind angeklagt. Den Beamten drohen jahrelange Haftstrafen. Die Vorwürfe reichen von Folter, Körperverletzung und Justizbehinderung bis hin zu Fälschung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Die Richter geben die Urteile in den insgesamt drei Verfahren am 25. Juni bekannt.
Verstöße gegen die Drogengesetzgebung gehören allerdings nicht zur Anklage – und das, obwohl bei Hausdurchsuchungen bei zwei Beamten der Bahnhofswache Cannabis sichergestellt wurde. Auch auf den Mobiltelefonen mehrerer Angeklagter fanden die Ermittler zahlreiche Hinweise auf Drogengebrauch.
Hues de nach ganz bësse Geméis?“Frage von Rick S. an Joe K.
Laut dem Bericht der IGP, den Reporter.lu einsehen konnte, sollen mindestens sieben Mitglieder der Bahnhofswache regelmäßig Cannabis konsumiert haben, darunter vier der fünf angeklagten Polizisten. Von den Ermittlern ausgewertete Chats, Videos und Sprachnachrichten dokumentieren Gespräche über Beschaffung, Konsum und mutmaßlichen Handel.
Die Staatsanwaltschaft stellte die entsprechenden Vorwürfe dennoch ein. Bereits im vergangenen November erklärte die beigeordnete Oberstaatsanwältin Dominique Peters gegenüber Reporter.lu, dass der Besitz und Konsum kleinerer Drogenmengen in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt würden – unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Polizeibeamte handele.
Während des Prozesses wegen der Vorwürfe der Polizeigewalt ließ Dominique Peters jedoch Zweifel an dieser Entscheidung erkennen. Die Anklageschrift enthalte mehrere „Kaddoen“ für die Bahnhofswache, räumte sie vor Gericht ein …
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