Ein Vater darf seine Kinder unter Auflagen sehen, obwohl gegen ihn wegen Kinderpornografie ermittelt wird. Das hat ein Luxemburger Gericht so entschieden. Der Fall wirft viele Fragen auf, vor allem: Tut die Justiz genug, um Minderjährige zu schützen?

Ein Septembernachmittag am Berufungsgericht in Luxemburg-Stadt. Im sonnendurchfluteten Sitzungssaal befinden sich nur Frauen: Anwältinnen, Gerichtsschreiberinnen und die Richterin. Es geht an dem Tag um Sorgerechtsstreitigkeiten, also auch um Männer. Einer der behandelten Fälle hat es besonders in sich. Ein ehemaliger Anwalt, der in den Staatsdienst gewechselt ist, will nicht hinnehmen, dass seine Ex-Frau das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder erhalten und er sein Besuchsrecht verlieren soll. Dabei hat die Frau gute Gründe vorzuweisen, warum die Kinder ihrem Vater entzogen werden sollen.

Die Geschehnisse nahmen ihren Lauf im Frühjahr 2021, als die „Police judiciaire“ den Hinweis von Europol erhielt, dass ein User mit einer Luxemburger Internetadresse sogenanntes „Child Sexual Abuse Material“ (CSAM) ins Netz gestellt und auch kinderpornografische Bilder sowie Filme heruntergeladen hatte. Von da an dauerte es allerdings zwei Jahre, bis es zu einer Hausdurchsuchung kam und der Mann, der jetzt sein Sorge- und Besuchsrecht vor Gericht verteidigt, in Gewahrsam genommen wurde.

Ab Mai 2023 saß der Beschuldigte knapp zwei Monate in Untersuchungshaft. Entlassen wurde er …