Keine Entlassung, sondern eine Zwangsversetzung in den Ruhestand: So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Bezug auf einen ehemaligen Mitarbeiter des Luxemburger Geheimdienstes, der einen ausländischen Nachrichtendienst auf Lücken in der Gesetzgebung des Großherzogtums aufmerksam gemacht hatte. Die Richter erkannten demnach auch in zweiter Instanz ein Fehlverhalten des Beamten an. Dass dieser deswegen entlassen worden war, sei aber eine zu harte Entscheidung gewesen.
Konkret hatte sich Philippe S. 2022 mit einem Schreiben an eine Mitarbeiterin des lettischen Geheimdienstes gewandt, um auf Unzulänglichkeiten im Gesetzentwurf zur Schaffung der Nationalen Sicherheitsagentur aufmerksam zu machen. Seine Sorge damals: Die Lücken im Gesetz könnten dazu führen, dass die Sicherheitsüberprüfungen – die sogenannte „Security clearance“ – nicht den Anforderungen der NATO entsprächen. Reporter.lu hatte bereits vor fünf Jahren ein erstes Mal über die Hintergründe des Falls berichtet.
Gegen Philippe S., der auch Vorsitzender der Personaldelegation des „Service de renseignement de l’Etat“ (SRE) war, war daraufhin ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden …
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