Eine pensionierte Lehrerin erhielt jahrelang weiter ihr volles Gehalt, obwohl sie den Staat selbst auf den Fehler aufmerksam machte. Als die Behörden den Irrtum schließlich bemerkten, forderten sie das Geld zurück. Damit begann ein Rechtsstreit, der bis heute nachwirkt.

Volles Gehalt, ohne zu arbeiten: Hinter diesem außergewöhnlichen Fall steckt keine Betrugsmasche, sondern ein schwerwiegender Verwaltungsfehler. Obwohl eine Sekundarschullehrerin bereits 2008 in den Ruhestand gegangen war, überwies ihr der Staat bis 2014 weiterhin ihr volles Gehalt statt einer Rente – insgesamt rund 318.000 Euro.

Die Frau nahm die Zahlungen nicht kommentarlos hin. 2009 wandte sie sich zweimal per Einschreiben an das Bildungsministerium. Sie machte ihren früheren Arbeitgeber auf den Fehler aufmerksam und bot an, die irrtümlich überwiesenen Beträge zurückzuzahlen. Eine Antwort erhielt sie nicht. Stattdessen liefen die Gehaltszahlungen fast fünf Jahre lang weiter.

Der Fehler fiel der Verwaltung erst auf, nachdem die Pensionierung der Lehrerin im April 2014 rückwirkend durch einen ministeriellen Beschluss formalisiert worden war. Einen Monat später erhielt die Frau Post von der Personalverwaltung des Staates: Die Gehaltszahlungen würden eingestellt, zugleich müsse sie die zu Unrecht überwiesenen Beträge zurückzahlen.

Die Pensionärin wollte diese Forderung jedoch nicht ohne Weiteres akzeptieren. Zunächst beantragte sie einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Rückforderung. Das zuständige Ministerium für den öffentlichen Dienst wies diesen Antrag jedoch zurück. Da bereits ein Teil der irrtümlichen Zahlungen mehr als fünf Jahre zurücklag, waren sie verjährt. Dementsprechend forderte der Staat noch eine Rückzahlung von rund 278.000 Euro.

Ein außergewöhnlicher Prozess

Doch der Fall endete nicht mit der Rückforderung. Jahre später griff der Staat zu einem außergewöhnlichen Mittel, das nun selbst vom Berufungsgericht für rechtswidrig erklärt wurde. Am Anfang stand jedoch ein Rechtsstreit über mehrere Instanzen und Gerichtsbarkeiten. Die Frau wollte das Geld nämlich nicht zurückzahlen. In ihren Augen hatte sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Erlass der Rückzahlungen.

Reporter.lu liegen mehrere Gerichtsurteile vor. Sie zeichnen nicht nur das Bild einer kuriosen Verwaltungspanne. Der Fall offenbart erhebliche Schwächen im Zusammenspiel staatlicher Behörden – und zeigt zugleich, dass auch der Staat bei der Durchsetzung seiner Ansprüche an rechtsstaatliche Grenzen gebunden ist …