Schlafen im Unterricht, Verspätungen und weitere Vorwürfe: Der Fall eines zwangspensionierten Lehrers beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Der Betroffene fühlt sich ungerecht behandelt. Seine psychischen Probleme seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Wer im Unterricht schläft, riskiert meist eine Ermahnung. Zumindest gilt das für Schüler. Bei einem Lehrer kann derselbe Vorwurf eine juristische Kettenreaktion auslösen. Im Fall von Thierry L. entwickelte sich daraus – zusammen mit weiteren dienstrechtlichen Vorwürfen – ein Rechtsstreit, der bis heute andauert und die Gerichte bislang zu bemerkenswert unterschiedlichen Bewertungen veranlasste.
Dem Grundschullehrer wurden neben dem Vorwurf, während des Unterrichts und in einer Teamsitzung eingeschlafen zu sein, wiederholte Verspätungen, unerlaubte Abwesenheiten sowie Verstöße im Zusammenhang mit seiner Nebentätigkeit als DJ zur Last gelegt. Zudem soll er durch Pflichtverletzungen dazu beigetragen haben, dass ein Schüler mehrere Monate einer falschen Klassenstufe zugeteilt blieb.
Die Vorwürfe führten gleich zu mehreren Disziplinarverfahren, an deren Ende sich der Disziplinarrat schließlich im November 2023 für die Zwangspensionierung des Beamten aussprach. Bildungsminister Claude Meisch (DP) folgte dieser Entscheidung und entließ den damals 33-Jährigen aus dem öffentlichen Dienst. Doch damit war der Fall keineswegs abgeschlossen. Thierry L. focht diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht an.
Reporter.lu liegen mehrere Gerichtsurteile vor. Sie zeigen, dass der Fall über die einzelnen Pflichtverletzungen hinausgeht. Im Zentrum steht vielmehr die Frage, welche Rolle eine psychische Erkrankung des Lehrers bei der disziplinarrechtlichen Bewertung seines Verhaltens spielen muss.
Verspätungen und unerlaubte Abwesenheiten
Als Thierry L. im September 2020 als Staatsbeamter vereidigt wird, blickt er bereits auf mehrere Jahre Erfahrung als Ersatzlehrer zurück. Doch schon knapp zwei Jahre später häufen sich die Beanstandungen. Ab Mai 2022 kommt er immer wieder zu spät. Allein im Laufe des Jahres 2022 erhält er mehrere Verwarnungen und acht Aufforderungen zur Rechtfertigung wegen wiederholter Verspätungen. Im Dezember 2022 wird schließlich das erste Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet.
Neben den regelmäßigen Verspätungen werden ihm unentschuldigte Abwesenheiten und organisatorische Versäumnisse vorgeworfen. So soll er die Unterlagen eines neu aufgenommenen Schülers nicht geprüft haben. Erst Ende März 2022 fällt auf, dass das Kind zwei Trimester lang einem falschen Lernzyklus zugeteilt gewesen sein soll. Hinzu kommt der Vorwurf, ohne Erlaubnis einer Nebentätigkeit als DJ nachzugehen.
(…) il est probable que le concerné souffrait de problèmes susceptibles d’expliquer son comportement.“Urteil des Verwaltungsgerichts
Auf das erste Disziplinarverfahren folgen zwei weitere. Selbst nach einem Schulwechsel kommen erneut Vorwürfe wegen Verspätungen und unerlaubter Abwesenheiten hinzu. In beiden Verfahren rücken jedoch Vorfälle in den Mittelpunkt, die deutlich schwerer wiegen …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!


