Keine Bewährungsstrafe mehr, aber auch kein Freispruch: Gegen den Remicher Politiker Daniel Frères wurde am Ende seines Berufungsverfahrens ein milderes Strafmaß ausgesprochen als noch in erster Instanz. Letztlich sahen die Richter in dem Fall um die mutmaßlich widerrechtliche Aneignung eines Hundes nur noch den Straftatbestand des Vertrauensmissbrauchs als erfüllt an. Welche Konsequenzen die Verurteilung für seine Mitgliedschaft bei der Piratenpartei hat, ist noch unklar.

Im November vergangenen Jahres hatte Daniel Frères seine Parteiämter niedergelegt, nachdem er wegen Vertrauensmissbrauchs, Justizbehinderung und Beamtenbeleidigung zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung sowie 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war. Bis zu diesem Zeitpunkt war er Mitglied des Parteivorstands sowie Vorsitzender des Ostbezirks. Sein Mandat als Gemeinderat in Remich übt er bis heute aus.

Der Fall, wegen dessen sich Daniel Frères verantworten musste, geht zurück auf den Herbst 2018. Damals hatte er in seiner Funktion als Vorsitzender der Tierschutzorganisation „Give us a Voice“ den Hund einer Frau an sich genommen, damit dieser medizinisch versorgt werden konnte. Vor Gericht wurde ihm zur Last gelegt, diese Aktion unter Vorspiegelung falscher Tatsachen durchgeführt und dabei auch gegenüber einem Polizisten falsche Angaben gemacht zu haben.

Der Vorwurf der Beamtenbeleidigung wurde in zweiter Instanz aber ebenso wenig zurückbehalten wie die Anklagepunkte der Justizbehinderung und der Ausbeutung der Willensschwäche einer anderen Person („Abus de faiblesse“). Letzteres war bereits in erster Instanz fallengelassen worden. Am Ende des Berufungsverfahrens verhängten die Richter nun nur noch eine Geldbuße in Höhe von 2.000 wegen Vertrauensmissbrauchs gegen den Politiker.

Einen Freispruch, wie er in Bezug auf einen mitangeklagten Tierarzt erging, konnte er demnach nicht erringen – auch wenn sein Anwalt Gaston Vogel einen solchen gefordert hatte. Dennoch sieht Daniel Frères offenbar weiterhin die Möglichkeit, für die Piratenpartei politisch aktiv zu sein. „Wenn ich gefragt werde, diese Mandate wieder zu übernehmen, dann werde ich das gerne wieder tun und meiner Partei dienen“, sagte er dem „Tageblatt“.

Darüber werden nun die Parteigremien entscheiden müssen. Der Piraten-Abgeordnete Sven Clement wollte sich auf Nachfrage von Reporter.lu zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu dem Urteil äußern. Zunächst wolle er dieses in seiner schriftlichen Form lesen. (GS)


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