23 Millionen Euro: Auf diesen Betrag summieren sich die Anträge der Gemeinden auf finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit den schweren Unwettern vom Juli vergangenen Jahres. 36 Gemeinden und drei Syndikate hatten sich diesbezüglich ans Innenministerium gewandt, wie Ministerin Taina Bofferding (LSAP) in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage angibt. Der Großteil der Gelder wurde auch ein Jahr nach den Ereignissen noch nicht ausgezahlt.
Die Unwetter, die am 14. und 15. Juli über das Großherzogtum zogen, hatten vielerorts für größere Schäden gesorgt. Infolge von Überschwemmungen war es vor allem entlang der Flüsse zu Beschädigungen an Gebäuden und Infrastruktur gekommen. Die Regierung hatte das Hochwasser als Naturkatastrophe eingestuft und 100 Millionen Euro zur Unterstützung von betroffenen Haushalten, Geschäften und Gemeinden in Aussicht gestellt.
Besonders die an der Sauer gelegenen Gemeinden Echternach und Rosport-Mompach waren von Überschwemmungen betroffen. Ihre Anträge auf finanzielle Unterstützung vom Staat belaufen sich denn auch auf zusammengenommen 17 Millionen Euro. Bis dato erhielten sie Vorauszahlungen in Höhe von 2,4 Millionen Euro, wie Innenministerin Taina Bofferding erklärt.
Den anderen Gemeinden wurden bisher Beträge in Höhe von insgesamt 373.000 Euro überwiesen. Das betrifft alles in allem zwölf Anträge von Kommunen für einen Gesamtbetrag von 406.000 Euro. 27.000 Euro wurden dabei jedoch von einer Versicherung übernommen, während 6.000 Euro aus anderen Gründen nicht unter die Kriterien des sogenannten „Formulaire intempéries“ fallen, das die betroffenen Gemeinden ausfüllen müssen, so die Innenministerin.
Zwölf Anträge wurden demnach bis Anfang August bearbeitet. Die Anfragen von 22 Gemeinden sowie von drei interkommunalen Syndikaten stehen derweil noch aus, wie Taina Bofferding in ihrer Antwort auf die parlamentarische Frage der DP-Abgeordneten Carole Hartmann einräumt. Die entsprechenden Dossiers seien nicht komplett, so die Innenministerin, in den meisten Fällen würden Rechnungen fehlen.
Die Gemeinden könnten aber in jedem Fall auf die Unterstützung des Innenministeriums zählen, sofern die angegeben Schäden Besitztümer der Gemeinden betreffen und die Kosten weder von einer Versicherung noch von einer anderen staatlichen Instanz übernommen werden, betont die Innenministerin. Das gelte auch für zukünftiges Hochwasser, unter der Bedingung, dass auch dieses von der Regierung als Naturkatastrophe eingestuft werde. (GS)