„Weniger Kontrolle, dafür mehr Vertrauen, aber auch mehr Verantwortung.“ Mit diesen Worten resümierte Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) die neuen Regeln der Verwaltungsaufsicht, die künftig in Bezug auf die Gemeinden gelten. Die Kommunen erhalten mehr Autonomie, weil nicht mehr alle Amtshandlungen vom Innenministerium abgesegnet werden müssen. Zudem sollen mittels Digitalisierung die Prozeduren vereinfacht und die Fristen verkürzt werden. Das entsprechende Gesetz war Ende 2022 verabschiedet worden.

Das Innenministerium wolle nicht mehr als strenger Kontrolleur, sondern als Partner der Gemeinden fungieren, erklärte Taina Bofferding bei der Vorstellung der reformierten Regeln der „Tutelle administrative“, die ab dem 1. Februar gelten. Künftig bedarf es bei viel weniger kommunalen Verwaltungshandlungen einer Genehmigung des Ministeriums. Die Zahl, die eine solche erfordern, wurde um rund die Hälfte gekürzt. Als Beispiel nannte die Ministerin die Entscheidung eines Gemeinderats, die Ratssitzungen in einem anderen Raum abzuhalten.

Zudem gilt nun für einen Großteil der Amtshandlungen eine sogenannte „Transmission obligatoire“ …